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Glassdoor - Bewertung und Eintrag löschen
Persönlichkeitsrecht|FAQ

Veröffentlicht am

Bewertungen auf Glassdor können Arbeitgeber entfernen lassen, wenn diese rechtswidrig sind. Auf den Arbeitgeberportalen im Netz werden nicht nur Empfehlungen ausgesprochen, die zulässig sind, sondern auch solche, die die Grenzen einer zulässigen Kritik überschreiten und zur Diffamierung des Unternehmens bestimmt sind. Dies kann auch auf Glassdoor passieren. In den meisten Fällen sind die Verfasser der Bewertungen nicht greifbar, weil sie nicht mit ihrem Klarnamen auftreten. In solchen Fällen haftet das jeweilige Portal jedoch mit Kenntnisnahme der Rechtsverletzung. Für solche Gegebenheiten hat der Gesetzgeber die sogenannte Störerhaftung entwickelt. So hat das geschädigte Unternehmen die Möglichkeit, seinen Löschungsanspruch gegenüber dem Portalbetreiber durchzusetzen. Dies geschieht im Wege einer Abmahnung, wenn der Portalbetreiber nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung untätig bleiben sollte. Sollte sich der Portalbetreiber dennoch wehren und die Rechtsverletzung aufrecht erhalten, kann der Anspruch mit einer Unterlassungsklage oder einer Einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Es empfiehlt sich in solchen Angelegenheiten immer einen rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Denn bereits für die Feststellung der Rechtswidrigkeit muss eine ausführliche Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen vollzogen werden. Auf der einen Seite geht es um den Schutz der Meinungsfreiheit und auf der anderen Seite um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Beide Rechtsgüter genießen einen sehr hohen Schutzstandard.

Auf Glassdoor bewerten

Glassdoor besteht seit 2007 und hat seinen Hauptsitz in Mill Valley, in Kalifornien. Mittlerweile gehört das Unternehmen zu den führenden Portalen, welche sich mit Arbeitgeberbewertungen beschäftigen. Die Datenbank umfasst derzeit mehr als acht Millionen Arbeitgeberbewertungen.

Auf dieser Website werden außerdem zahlreiche Geschäftsführerbeurteilungen angeboten, Berichte hinsichtlich der Vorstellungsgespräche sowie Aussagen über mögliche Gehälter und Zusatzleistungen. Des Weiteren wird eine Suchmaschine für Stellenangebote bereitgestellt.

Den Arbeitgebern werden zahlreiche Vorschläge unterbreitet, wie sie sich auf dem Markt am besten vorstellen können, um die ausgeschriebenen Stellen mit passenden Bewerbern zu besetzten.

Arbeitgeber haben die Option ein kostenloses Arbeitgeberkonto freischalten zu lassen. Mit diesem Schritt beginnt die Präsentation des Unternehmens bei Glassdoor.

Es wird die Arbeitgebermarke aufgebaut, indem Fotos und Zusatzleistungen des Unternehmens hinzugefügt werden. Mit den Mitarbeitern und Bewerbern wird ein Dialog geführt, denn es besteht die Möglichkeit Stellungnahmen bezüglich der abgegebenen Bewertungen zu beziehen.

Einige Voraussetzung müssen allerdings von den Interessenten geleistet werden. Denn um alle Bewertungen einsehen zu können, bedarf es einer Anmeldung unter Angabe der Email-Adresse sowie eines Kennwortes. Andernfalls ist der Bewegungsradius auf dem Portal eingeschränkt.

Die Summe aller abgegebenen Bewertungen wird in einem 5-Sterne-System dargestellt. Zu den Bewertungskriterien gehört die Work-Life-Balance, die Einstellung zur Kultur und den Werten des Unternehmens, die Beurteilung von Karrieremöglichkeiten, die Vergütung und Zusatzleistungen sowie die Beurteilung des gehobenen Managements.

Desweiterne können noch Empfehlungen für das Unternehmen ausgesprochen werden sowie die eigene Position und die Dauer des Einstellungsverhältnisses näher erörtert werden. Dies ist für die Einschätzung der Bewertung von hohem Nutzen. Denn je nachdem aus welcher Perspektive benotet wird, fällt auch das Ergebnis aus.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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