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Google Bewertung - Rechtsmittel
Die Rechtsmittel der Abmahnung, einstweiligen Verfügung & Klage

Veröffentlicht am

Unternehmen, die rechtswidrige Google Bewertungen erhalten, können direkt bei Google beantragen, dass die Einträge gelöscht werden.

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
karsten.gulden@ggr-law.LÖSCHEN.com

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Erster Schritt bei einer rechtswidrigen Google Bewertung

"Google entfernt Bewertungen, die gegen die folgenden Inhaltsrichtlinien verstoßen: Spam und gefälschte Inhalte, Nicht themenbezogene Inhalte, Eingeschränkt zulässige Inhalte, Illegale Inhalte, Terroristische Inhalte, Sexuell explizite Inhalte, Anstößige Inhalte, Gefährliche oder abwertende Inhalte, Identitätsdiebstahl und Interessenkonflikt"

Google stellt ein spezielles Webformular zur Verfügung, um Verstöße durch Bewertungen zu melden.
Das Formular findet sich auf den Support Seiten von Google unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise-Hilfe“ und trägt die Überschrift:

“Anderes Problem melden und die Entfernung aufgrund rechtlicher Verstöße beantragen“
 

Google Bewertung Rechtsmittel
Mutmaßlich rechtsverletzende Inhalte. Wichtig! Formular muss korrekt ausgefüllt sein.

Hier können die betroffenen Unternehmen die entsprechenden Angaben machen, den Link zu dem Eintrag kopieren und einsetzen und das Formular an Google übermitteln. In der Regel dauert es nicht sehr lange, bis eine Rückmeldung von Google erfolgt und das Unternehmen eine sogenannte Referenznummer erhält. Die Kommunikation mit Google ist dann eröffnet und man kann im klassischen E-Mail Verkehr Google alle Hintergründe zu der Bewertung mitteilen. Die meisten Fälle erledigen sich bereits auf diesem Wege.

Was tun, wenn Google die Bewertung nicht löscht?

Es gibt jedoch auch immer wieder Fälle, in denen rechtswidrige Bewertungen nicht durch Google entfernt werden. Von rechtswidrigen Bewertungen reden wir, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt. Das kann der Fall sein, wenn in der Bewertung unwahre Tatsachen verbreitet werden, strafbare Inhalte geäußert werden oder wenn die Bewertungen von Personen stammen, die keinen Kontakt zu dem Unternehmen hatten.

In diesen Fällen sollte man Google eine letzte Frist zur Entfernung der Bewertung setzen (ca. 14 Tage) mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass im Falle des Fristablaufes ein Anwalt eingeschaltet wird.

Läuft diese Frist ergebnislos ab, sollte ein Rechtsanwalt mit der Entfernung der Bewertung beauftragt werden, wenn Umsatzeinbußen und Imageschäden zu befürchten sind.

In diesem Stadium befindet sich Google bereits in Verzug. Das bedeutet, dass sich Google bereits schadensersatzpflichtig gemacht hat, wenn eine rechtswidrige Bewertung nicht entfernt wurde. Google ist dann auch verpflichtet, die Anwaltskosten zu ersetzen, die dem jeweiligen Unternehmen durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes entstanden sind. Erfahrungsgemäß will Google diese Kosten nicht übernehmen. Hier bedarf es weiterer gerichtlicher Urteile.

Abmahnung gegen Google wegen rechtswidriger Bewertung

Befindet sich Google nun in Verzug, wird in der Regel eine anwaltliche Abmahnung gegen Google ausgesprochen und Google nochmals und letztmals zur außergerichtlichen Entfernung der Bewertung aufgefordert. Gleichzeitig werden Google die Rechtsanwaltskosten in Rechnung gestellt. Führt auch dies nicht zum Erfolg, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Einstweilige Verfügung gegen Google wegen schlechter Bewertungen

In besonders dringlichen Fällen kann eine einstweilige Verfügung gegen Google beantragt werden. Es handelt sich hierbei um ein gerichtliches Eilverfahren, das schnellen Rechtsschutz ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass zwischen Kenntnisnahme der rechtswidrigen Bewertung und der Einleitung des gerichtlichen Eilverfahrens keine allzu große Zeitspanne vergangen ist (maximal vier Wochen).

Klage gegen Google wegen Bewertung

zu guter letzt kann Google dann auch auf Löschung der Bewertung verklagt werden. Die Klage wird Google am Hauptsitz in Kalifornien (USA) zugestellt und muss vorher übersetzt werden. Rechtschutzversicherungen übernehmen diese Kosten in der Regel. Im Übrigen ist Google verpflichtet, sämtliche Kosten zu tragen, wenn die Klage für den Unternehmer erfolgreich verläuft. Dass dies möglich ist, haben bereits vergangene Verfahren gezeigt, vgl. LG Lübeck – Klage eines Arztes wegen anonymer 1-Stern Bewertung gegen Google, Az: 9 O 59/17.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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