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Jobvoting - Bewertung und Eintrag löschen
Persönlichkeitsrecht|FAQ

Veröffentlicht am

Bewertungen und Einträge auf Jobvoting, die nicht der Wahrheit entsprechen, sind rechtswidrig. Arbeitgeber können solche Bewertungen löschen lassen. Möglich ist dann ein Vorgehen gegen den Verfasser als auch das Portal, das die Bewertung zum Abruf bereithält.

Durch die Anonymität der Urheber, ist es oft einfacher seine Ansprüche gegenüber den Portalbetreibern durchzusetzen.

Sollte tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegen, besteht gegen den Portalbetreiber ein Löschungsanspruch. Wenn der Portalbetreiber trotz Kenntnis seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgeholfen werden. Wenn auch diese Mittel nicht zum Erfolg verhelfen, kann der Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage durchgesetzt werden. Zudem kommen Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts in Betracht. Ist die Identität des Urhebers bekannt, kann natürlich direkt gegen den Verantwortlichen vorgehen.

Auf Jobvoting eine Bewertung abgeben

Jobvoting ist ein Portal, welches ein umfangreiches Angebot für Arbeitnehmer bereithält und zusätzlich die Möglichkeit einer Unternehmenspräsentation für Arbeitgeber bietet.

Die Suche nach einem neuen Job ist in allen Facetten kompliziert. Selbst die Suche nach einer passenden Stelle, gestaltet sich oft als ein langwieriger Prozess.

Jobvoting bietet Funktionen an, um sich bei der schwierigen Arbeitssuche mit besten Mitteln vorbereiten zu können.

Zunächst kann auf diesem Portal mit der eingerichteten Suchmaschine die Arbeitssuche beginnen. Darüber hinaus kann mit Hilfe von Gehaltsvergleichen, den dazugehörigen Gehaltsrechnern – und Tabellen ein aktueller Stand der eigenen Position und Qualifikation ermittelt werden. Ein großes Augenmerk liegt bei der Arbeitgeberbewertung. Derzeit befinden sich 100.000 Unternehmen in der Datenbank von Jobvoting. Arbeitnehmer haben somit die Möglichkeit, sich über 100.000 Unternehmen zu erkundigen und gegebenenfalls diese eigenhändig zu bewerten.

Diese gemachten Angaben werden ausgewertet, sodass für den Interessenten ein Gesamtergebnis präsentiert wird. Diese wird in Form von einem Fünf-Sterne-System angezeigt.

Das Unternehmen kann sich mit Hilfe von Jobvoting attraktiver in der Öffentlichkeit darstellen. Hierfür werden verschieden Leistungen angeboten. Voraussetzung ist der Erwerb eines Basis-Pakets oder eines Premium-Pakets. Diese unterscheiden sich in ihrem Serviceumfang und natürlich auch in ihrem Preis. Die Präsentation nach außen soll schließlich nach eigenen Vorstellungen erfolgen.

Der Preis für das Basispaket liegt bei 390,- Euro im Monat und für das Premium- Paket bei 590,- Euro im Monat. Beide haben eine Laufzeit von 12 Monaten.

Durch die Präsentation sollen qualifizierte und passende Bewerber angelockt werden.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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