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Personenfotos im Internet - Was ist erlaubt und womit verletze ich fremde Rechte?
Persönlichkeitsrecht|FAQ

Veröffentlicht am

Noch vor einigen Jahren wurden private Schnappschüsse oder Urlaubsfotos nur im ausgewählten Freundes- und Verwandtenkreis gezeigt, im Facebook –Zeitalter hingegen kann jeder zuschauen und nicht jedem gefällt, was er sieht.  

Die Frage, ob ein Foto, das eine andere Person zeigt, veröffentlicht werden darf kann der Fotograf als Urheber des Fotos grundsätzlich nicht allein entscheiden, er benötigt zudem die Einwilligung der auf dem Foto abgebildeten Person.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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