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Schutz des guten Rufs von juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, Unternehmen und Lehrern
Persönlichkeitsrecht|FAQ

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Das Ansehen und der gute Ruf von Persönlichkeiten und Unternehmen sind im Zeitalter der Medien von unschätzbarem Wert, da viele Nutzer und Menschen ihren “Kaufentschluss” von Sympathien leiten lassen. Dies trifft auch für die öffentlichen Einrichtungen und Mandatsträger zu. Universitäten leben ebenso von ihrem guten Ruf wie auch Politiker und Lehrer.

Auch juristische Personen können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen, wenn falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Äußerungen erwiesen falsch sind. Auch mehrdeutige Äußerungen, die ein verzerrtes Bild zulassen und ehrverletzend sind, können angegriffen werden.

Wir können seit Jahren eine Zunahme an Persönlichkeitsrechtsverletzungen feststellen, die vermehrt auch juristische Personen betreffen.

Nahezu täglich kommt es zu Wort- und Bildberichterstattungen über Universitäten, Schulen und Hochschulen. Dabei werden die Grenzen zur zulässigen Medienberichterstattung oftmals überschritten.

Hinzu kommt seit einigen Jahren die Problematik der unzähligen Bewertungsportale. Unliebsame Gegner und Konkurrenten werden gezielt negativ bewertet. Von dieser Kreditschädigung sind Firmen ebenso betroffen wie auch Lehrer und Hochschulen.

Für alle Fälle gilt die gleiche Vorgehensweise: Wir handeln umgehend im Auftrag unserer Mandanten!

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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