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Unfallbilder auf Facebook
Darf ich Unfallbilder machen und auf Facebook veröffentlichen?

Veröffentlicht am

Unfallbilder auf Facebook sind keine Seltenheit. Es stellt sich allerdings die Frage, ob es zulässig ist, Unfälle zu fotografieren und die Bilder auf Facebook und Co. zu veröffentlichen.

Die Anfertigung und Herstellung der Bilder von Unfällen ist grundsätzlich unproblematisch. Private als auch Vertreter der Presse dürfen Unfälle fotografieren.

Problematischer wird es bei der Beantwortung der Frage, ob diese Bilder von Unfällen auf Facebook gepostet werden dürfen. Dies ist grundsätzlich zu bejahen, sofern keine Menschen erkennbar sind. Unfallbeteiligte, Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr und Sanitäter oder Gaffer. All diese Menschen haben ein Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass diese Menschen selbst entscheiden dürfen, ob ein Bild von Ihnen im Internet veröffentlicht wird. Dieses Recht verlieren die Menschen auch nicht durch das Unfallgeschehen.   Werden diese Menschen daher auf den Unfallbildern abgebildet, so muss die Einwilligung dieser Menschen in die Veröffentlichung der Bilder auf Facebook vorliegen, damit keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Ausnahmsweise ist es erlaubt, solche Bilder auch ohne Einwilligung zu veröffentlichen, wenn es sich bei dem Unfall um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt. Das ist bei Unfällen in der Regel jedoch nicht der Fall.

Unfallbilder mit Toten

Auch bei der Abbildung von Toten muss eine Einwilligung vorliegen, wenn die Bilder auf Facebook veröffentlicht werden sollen. Die Einwilligung ist in diesen Fällen von den Angehörigen einzuholen.

Praxistipp:

in den meisten Fällen sind dem Fotografen die Unfallbeteiligten nicht bekannt, so dass eine Einwilligung in die Veröffentlichung der Bilder nicht eingeholt werden kann. Dieses Problem kann einfach gelöst werden, indem die Menschen und KfZ-Kennzeichen verpixelt werden, so dass nicht erkennbar ist, wer dort abgebildet wurde und wer am Unfall beteiligt oder anwesend war.

Hat man die Bilder dementsprechend verpixelt, dann dürfen die Unfallbilder auf Facebook gepostet und auch mit den Freunden geteilt werden.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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