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Wann löscht Jameda Bewertungen?

Veröffentlicht am

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Viele Ärzte und andere Dienstleister aus dem Health & Care-Sektor sind sich unsicher, ob sie jede Bewertung dulden müssen, die über das Bewertungsportal Jameda abrufbar sind. Das ist nicht der Fall. Hingenommen werden müssen lediglich reine Meinungsäußerungen und die Wiedergabe wahrer Tatsachen – und das Ganze auch nur, wenn es tatsächlich einmal einen Behandlungskontakt zwischen dem Bewerter und bspw. dem Arzt kam.

In allen anderen Fällen stehen die Chancen gut, dass falsche und unfaire Bewertungen durch Jameda dauerhaft gelöscht werden. Die Betroffenen müssen allerdings selbst tätig werden und sich mit Jameda in Verbindung setzen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen für eine Löschung dann vor, erfolgt in der Regel eine Entfernung der Bewertung.

Jameda teilt selbst mit, dass in folgenden Fällen eine Löschung erfolgen kann:

  • „Der Nutzer hat sich nicht auf die Prüfung zurückgemeldet oder seine Bewertung selbst entfernt.“
  • „Im Rahmen der Prüfung hat sich herausgestellt, dass die Bewertung nicht unseren Nutzungsrichtlinien entspricht.“
  • „Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen war eine Entfernung der Bewertung angezeigt.“

Rechtstipp für die Praxis:

Wichtig ist, dass die Betroffenen Jameda ihren Fall konkret und detailgetreu darlegen. Nur dann ist Jameda auch verpflichtet, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Emotionen sind hier fehl am Platze. Wir haben ein Musterschreiben entwickelt, das frei verwendet werden kann. 

Welche Bewertungen sind immer unzulässig?

Bewertungen, die gezielt darauf gerichtet sind, die Ärzte herabzusetzen, zu diffamieren oder die formal beleidigend sind, sind immer unzulässig, da die Persönlichkeitsrechte der Ärzte und ihr guter Ruf verletzt werden. Ebenso unzulässig sind Meinungsäußerungen, für die es überhaupt keine Anknüpfungspunkte gibt. Zudem sind falsche Tatsachenbehauptungen nie von der Meinungsfreiheit gedeckt. In diesen Fällen sollten die betroffenen Ärzte alle Möglichkeiten ausschöpfen, die ihnen das Gesetz und die Rechtsprechung zur Verfügung stellen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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