Beleidigung § 185 StGB
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Beleidigung gemäß § 185 StGB ist die Verletzung der Ehre eines anderen Menschen. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine Strafverfolgung findet nur auf Antrag statt, das bedeutet, dass der Täter bzw. die Beleidigung zur Anzeige gebracht werden muss.