Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Erstbegehungsgefahr nach Persönlichkeitsrecht
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Eine Erstbegehungsgefahr liegt vor, wenn tatsächliche und ernsthafte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zeitnaher Rechtsverstoß bevorsteht. Aufgrund dieser greifbaren Gefahr kann dem Rechteinhaber ein vorbeugender Unterlassungsanspruch zustehen.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,88 von 5 Sternen255 Bewertungen auf ProvenExpert.com