Erstbegehungsgefahr nach Persönlichkeitsrecht
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Eine Erstbegehungsgefahr liegt vor, wenn tatsächliche und ernsthafte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zeitnaher Rechtsverstoß bevorsteht. Aufgrund dieser greifbaren Gefahr kann dem Rechteinhaber ein vorbeugender Unterlassungsanspruch zustehen.