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Laienprivileg
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Das Laienprivileg ist eine Haftungsprivilegierung für Äußerungen von Privatpersonen.Die Haftungsprivilegierung tritt ein, wenn sich Privatpersonen, punktuell zu nicht transparenten Bereichen von Politik und Wirtschaft oder zu sonstigen Vorgängen von öffentlichem Interesse äußern, um an der öffentlichen Auseinandersetzung mitzuwirken.

Nach der gefestigten Rechtsprechung sollen diese Privatpersonen nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt war oder widerrufen worden ist (BVerfG NJW 1992, 1439 - Bayer Beschluss; NJW-RR 2000, 1209, 1211). Weitere Voraussetzung ist, dass die Presseberichte in gutem Glauben aufgegriffen wurden. Ist dies der Fall soll der Private nicht zur Unterlassung oder zum Widerruf verpflichtet sein.
Dies gilt auch bei der Übernahme einer ehrverletzenden Pressemitteilung auf einer privaten Webseite (LG Berlin MMR 2009, 62; bestätigt KG Berlin MMR 2009, 482).

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