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Leaken / geleakt / Leaks im Persönlichkeitsrecht
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Der Begriff Leaken umschreibt die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten oder geheimen  Inhalten vor deren offizieller Erstveröffentlichung. Die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit stehen bei geleakten Inhalten im Spannungsverhältnis zu den Urheberrechten oder auch Persönlichkeitsrechten der Urheber und Verfasser der gelakten Inhalte.

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