Leaken / geleakt / Leaks im Persönlichkeitsrecht
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Der Begriff Leaken umschreibt die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten oder geheimen Inhalten vor deren offizieller Erstveröffentlichung. Die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit stehen bei geleakten Inhalten im Spannungsverhältnis zu den Urheberrechten oder auch Persönlichkeitsrechten der Urheber und Verfasser der gelakten Inhalte.