Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Leaken / geleakt / Leaks im Persönlichkeitsrecht
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Der Begriff Leaken umschreibt die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten oder geheimen  Inhalten vor deren offizieller Erstveröffentlichung. Die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit stehen bei geleakten Inhalten im Spannungsverhältnis zu den Urheberrechten oder auch Persönlichkeitsrechten der Urheber und Verfasser der gelakten Inhalte.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen253 Bewertungen auf ProvenExpert.com