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Lichtbilder
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Lichtbilder sind nach § 72 UrhG geschützte Fotografien, welche keine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Abzugrenzen sind sie entsprechend von den Lichtbildwerken. Dem Lichtbild zugeordnet werden regelmäßig z.B. die Produktabbildungen in einem Warenkatalog.

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