Lichtbilder
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Lichtbilder sind nach § 72 UrhG geschützte Fotografien, welche keine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Abzugrenzen sind sie entsprechend von den Lichtbildwerken. Dem Lichtbild zugeordnet werden regelmäßig z.B. die Produktabbildungen in einem Warenkatalog.