Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Lichtbilder
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Lichtbilder sind nach § 72 UrhG geschützte Fotografien, welche keine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Abzugrenzen sind sie entsprechend von den Lichtbildwerken. Dem Lichtbild zugeordnet werden regelmäßig z.B. die Produktabbildungen in einem Warenkatalog.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com