Namensrecht
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Schutz genießen natürliche und juristische Personen. Das Namensrecht bezeichnet die Gesamtheit der Vorschriften, die regeln welchen Namen eine Person tragen darf, das Recht den eigenen Namen zu ändern sowie das Recht Dritte vom unbefugten Gebrauch des eigenen Namens auszuschließen.