Personenaufnahmen
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht
Bildnisse dürfen nach § 22 KUG nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden. Die Herstellung von Personenaufnahmen ohne deren Einwilligung oder ohne deren Kenntnis berührt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Person und kann eine Straftat nach § 201 a StGB darstellen.