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Recht am eigenen Bild im Persönlichkeitsrecht
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und gibt jeder Person das Recht zu entscheiden, ob und in welcher Art und Weise ein Bildnis veröffentlicht werden kann. Der Bildnisschutz des § 22 KUG ist nicht beschränkt auf Fotos, Film- oder Fernsehaufnahmen, sondern umfasst auch Zeichnungen, Gemälde und Skulpturen.

Wie auch das Namensrecht dient das Recht am eigenen Bild sowohl dem Schutz ideeller als auch kommerzieller Interessen der Persönlichkeit. Das Recht am eigenen Bild schützt daher die Achtungswerte des Individuums als auch deren ausschließlichen Vermögenswerte.

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