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Recht an Image
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Unter Image wird der subjektive Gesamteindruck verstanden, den eine Mehrzahl von Menschen von einem bestimmten Gegenstand haben. Das Image einer Firma beeinflusst das Kaufverhalten der Kunden. Um von einem positiven Image einer bereits etablierten Marke zu profitieren, versuchen insbesondere neue Firmen, die bislang noch kein eigenes Image aufgebaut haben, sich ähnlich klingende Markennamen eintragen zu lassen, um von der Anziehungskraft, dem Ruf und dem Ansehen der bereits bekannten Firma zu profitieren ohne hierfür eine Gegenleistung zu erbringen. Um dies zu verhindern, kann die für die Eintragung eines neuen Markennamens zuständige Behörde die Eintragung eines solchen Markennamens ablehnen.

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