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Schmerzensgeld
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes (Geldentschädigung) begründen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigt oder ausgeglichen werden kann. Berücksichtigt werden Anlass und Beweggrund des Handelnden, Verschulden sowie die Bedeutung und Tragweite der Verletzung.

Das Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung soll durch den Anspruch Genugtuung erhalten. Insbesondere bei wiederholten Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kann daher ein Schmerzensgeldanspruch begründet sein.

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