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Werbevertrag
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Werbung ist die Unterstützung des Abverkaufs von Produkten und Dienstleistungen, kurz gesagt: Verkaufsförderung. Dabei steht regelmäßig eine konkrete Ware im Vordergrund, welche von einem konkreten Werbeträger - meist einer Person des öffentlichen Lebens (Prominente) - angepriesen wird.

Dafür erhält der Werbeträger je nach Vertragsausgestaltung oftmals eine einmalige oder gestaffelte Geldzahlung. Das Honorar und die Verbreitung des Bildnisses der Person sollte in einem entsprechenden Werbevertrag geregelt werden.

Beispiel: Werbung für Produkt X durch Person Y

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