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Widerruf
Nachschlagewerk zum Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht am

Sofern in einem Medium, beispielsweise in einer Zeitschrift, aber auch im Internet, eine unrichtige Tatsache veröffentlicht wurde, kann der Betroffene verlangen, dass diese richtig gestellt oder widerrufen wird. Im Gegensatz zu einer Gegendarstellung, wo eine eigene Stellungnahme des Betroffenen veröffentlicht wird, erfolgt die Berichtigung oder der Widerruf dabei durch denjenigen, der die unrichtige Tatsache veröffentlicht hat. So kann effektiv der gute Ruf des Betroffenen geschützt werden.

Hier bestehen höhere Hürden, als z.B. bei der Gegendarstellung, da das Medium -im Gegensatz zur Gegendarstellung- die Fehlerhaftigkeit des eigenen Berichtes einräumen muss und somit ein erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit besteht.

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