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Gegendarstellung bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

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Gegendarstellung


Eine Gegendarstellung kommt ebenfalls bei Tatsachenbehauptungen in Betracht. Im Unterschied zur Berichtigung ist es allerdings irrelevant, ob die Tatsachenbehauptung wahr oder unwahr ist. Der Anspruchsteller muss lediglich ein berechtigtes Interesse daran haben, seine Sicht der Dinge darzulegen. Die Gegendarstellung erfolgt im Unterschied zur Berichtigung durch den Verletzten selbst.

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