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Schmerzensgeld (umgangssprachlich)
Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Veröffentlicht am

Schmerzensgeld" - Geldentschädigung


In der Presse wird häufig verlautet, dass Medien- und Medienvertreter zu "Schmerzensgeldzahlungen" wegen unzulässiger Berichterstattungen verurteilt wurden. Gemeint ist in diesen Fällen die sogenannte Geldentschädigung, die dem Opfer zukommen kann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeistrechte anzunehmen ist. Ein solch schwerwiegender Eingriff kommt vor allen Dingen in Betracht, wenn die Intimsphäre betroffen ist, eine Verfälschung des Persönlichkeitsbildes droht, Schmähkritik vorliegt, das Recht am eigenen Bild gestört wurde oder eine wiederholte, andauernde Verletzung der Rechte zu beklagen ist. Durch die Zahlung einer empfindlichen Geldbuße sollen weitere Verstöße für die Zukunft verhindert werden. Der Geldentschädigung kommt daher neben dem Ausgleich für den konkreten Schaden auch eine Präventivfunktion zu Gute.

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