Tatsachenbehauptung
Nachschlagewerk zum Presserecht
Was sind Tatsachenbehauptungen?
Tatsachenbehauptungen sind Behauptungen über tatsächliche Geschehnisse und Umstände, die dem Beweis zugänglich sind. Im Streitfall ist eine Tatsachenbehauptung auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfbar. Falsche oder unwahre Tatsachenbehauptungen können Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen und sind nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen können sich überschneiden. Entscheidend zur Einordnung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung ist dann der Schwerpunkt der Äußerung.
Grenzfälle (können sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen sein:
- Betrug / betrügerisch
- kriminiell
- illegal
- Lügner
- Plagiat
- korrupt
- geschmiert
- rechtswidrig
- rechtsradikal
- Faschist
- Wucher
- heimlich
In solchen Grenzfällen muss die Äußerung im Einzelfall ausgelegt werden. Entscheidend ist dann der Kontext. So kann die Äußerung "Das ist doch Betrug!" umgangssprachlich erfolgen und damit als Meinungsäußerung zulässig sein. Auf der anderen Seite kann die gleiche Äußerung als Tatsachenbehauptung eingstuft werden und damit unzulässig sein (wenn kein Betrug vorliegt), wenn die Äußerung fachspezifisch erfolgt (z.B. durch einen Juristen oder ein Fachmagazin).
Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator
Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator