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Tatsachenbehauptung
Nachschlagewerk zum Presserecht

Veröffentlicht am

Was sind Tatsachenbehauptungen?

Tatsachenbehauptungen sind Behauptungen über tatsächliche Geschehnisse und Umstände, die dem Beweis zugänglich sind. Im Streitfall ist eine Tatsachenbehauptung auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfbar. Falsche oder unwahre Tatsachenbehauptungen können Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen und sind nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen können sich überschneiden. Entscheidend zur Einordnung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung ist dann der Schwerpunkt der Äußerung.

Grenzfälle (können sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen sein:

  • Betrug / betrügerisch
  • kriminiell
  • illegal
  • Lügner
  • Plagiat
  • korrupt
  • geschmiert
  • rechtswidrig
  • rechtsradikal
  • Faschist
  • Wucher
  • heimlich

In solchen Grenzfällen muss die Äußerung im Einzelfall ausgelegt werden. Entscheidend ist dann der Kontext. So kann die Äußerung "Das ist doch Betrug!" umgangssprachlich erfolgen und damit als Meinungsäußerung zulässig sein. Auf der anderen Seite kann die gleiche Äußerung als Tatsachenbehauptung eingstuft werden und damit unzulässig sein (wenn kein Betrug vorliegt), wenn die Äußerung fachspezifisch erfolgt (z.B. durch einen Juristen oder ein Fachmagazin).

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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