Tag: Auskunftsanspruch
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist Auskunftsrecht der betroffenen Person

Landgericht Schweinfurt gestattet Facebook Auskunft zu erteilen
LG Schweinfurt gestattet Instagram / Facebook Auskunft über Name und E-Mail-Adresse eines Nutzers zu erteilen
Facebook darf Auskunft über Name und Email-Adresse eines registrierten Nutzers erteilen
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