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AGB und Urheberrecht – sind AGB urheberrechtlich geschützt?

Veröffentlicht am
gulden röttger rechtsanwälte

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Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie sich von gebräuchlichen AGB-Formulierungen abheben.

Dies ist der Fall, wenn sich die Geschäftsbedingungen wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben.

Die AGB müssen daher individuell ausgestaltet und formuliert werden, um vom Urheberrecht im Einzelfall geschützt zu werden.

Geschützt ist weder die alltägliche, handwerklich saubere Gestaltung noch die darüber hinausgehende, besonders gelungene Erstellung von AGB. Auch gut durchdachte, strukturiert aufgebaute und stilistisch gelungene AGB genießen keinen Urheberschutz. Der Schutz der AGB beginnt erst, wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus der Reihe der vergleichbaren AGB abheben.

AGB sind daher in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Es fehlt meist an der sogenannten Schöpfungshöhe.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

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