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Artikelbeschreibung
Ist einfache Artikelbeschreibung auf einer Homepage urheberrechtsfähig?

Veröffentlicht am
  • LG Stuttgart: (Urteil vom 04.11.2010 – Az: 17 O 525/10)

 

 

Tatbestand:

Die Parteien sind Wettbewerber hinsichtlich des Online-Vertriebs juristischer Roben. Die Klägerin meinte nun, die Beklagte habe die von ihr eingestellte Produktbeschreibung einfach kopiert und nahezu vollständig für die Bewerbung der Robe auf ihrer Homepage verwendet und dadurch ein ihr zustehendes Urheberrecht an der Artikelbeschreibung verletzt. Sie mahnte die Beklagte daher ab.

Entscheidungsgründe:

Das Landgericht wies die Klage jedoch zurück. Ein Urheberrechtsverstoß seitens der Beklagten liege nicht vor. Für Werbeslogans und Produktbeschreibungen sei Urheberrechtsschutz nicht ohne weiteres gegeben, wenn lediglich Produktmerkmale wiedergegeben würden. Ein urheberrechtlicher Schutz für solche Texte könne nur ausnahmsweise angenommen werden, wenn einem Text zumindest eine gewisse schöpferische Leistung, etwa eine besonders originelle Beschreibung, beigemessen werden könne.

Der streitgegenständlichen Produktbeschreibung könne eine solche Leistung allerdings nicht entnommen werden. Sie habe vordergründig beschreibenden Charakter für die gewöhnlichen und keine besonderen, individuellen Eigenschaften aufweisenden Roben.

Sowohl das Produkt als auch dessen Beschreibung entsprächen einem mittlerweile üblichen Standard, seien im Internet zu hundertfach zu finden und daher austauschbar. Somit fehle es an der benötigten Individualität und daher an einer eigenen schöpferischen Leistung hinsichtlich der durch die Klägerin angefertigten einfachen Produktbeschreibung und daher auch am Urheberrechtsschutz.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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