Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte
Die Abmahnfälle von Facebook-Usern, die Bilder von der Schalke-Arena eines Fotografen ohne dessen Einwilligung verwendet haben und die gemeinsamen Facebook Live-Veranstaltungen mit Mimikama.at zu dem Thema „Facebook und Recht“ machen immer wieder deutlich, dass bei vielen Facebook-Usern immer noch der Irrglaube herrscht, dass ein Foto oder ein Bild nur dann urheberrechtlich geschützt ist, wenn auf diesem ein Copyright-Zeichen angebracht ist. Dies ist schlicht und ergreifend falsch.
Bilder und Fotos sind immer urheberrechtlich geschützt. Selbst einfachste Schnappschüsse unterliegen als Lichtbilder dem Urheberschutz. Aufwendige Bilder und Fotos bezeichnet man als Lichtbildwerke.
Fotos und Bilder müssen auch nicht in einer Urheberrechtsrolle, Urheberrechtsregister oder Ähnlichem eingetragen werden. So etwas existiert in Deutschland nicht. Mit Erstellen des Fotos entsteht der Urheberrechtsschutz.Das bekannte © Copyright-Zeichen existiert auch nicht im deutschen Urheberrecht, es kommt aus dem anglo-amerikanischen Copyright.
Ein Copyright-Zeichen kann maximal der Beweiserleichterung dienen, wenn es in einem Prozess um die Frage geht, ob das Bild tatsächlich von dem Fotografen hergestellt worden ist. Wer professionell Bilder erstellt und verhindern möchte, dass diese wild im Internet verbreitet werden, sollte diese mit Wasserzeichen versehen. Dies dient jedoch ausschließlich der Beweisbarkeit.
Auch wenn Bilder kein Wasserzeichen oder Copyrightzeichen enthalten, sind diese nicht automatisch verwendbar.
Egal, ob man Bilder gewerblich verwendet oder nur im privaten Rahmen beispielsweise über Facebook hochlädt, man sollte sich vorher immer absichern, ob das Einverständnis des Urhebers oder Rechteinhabers vorliegt. Wenn man sich nicht sicher ist oder den Urheber / Rechteinhaber nicht erreichen kann, dann sollte man zu seinem eigenen Schutz die Finger davon lassen. Die Ausrede, das Bild hatte kein Copyright-Zeichen, daher habe ich gedacht, das ist kein Problem, zieht vor Gericht nicht.
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter