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Copyright-Zeichen: Foto Copyright
Sind Bilder ohne Copyright-Zeichen problemlos verwendbar?

Veröffentlicht am
gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
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Wann ist ein Bild urheberrechtlich geschützt?

Die Abmahnfälle von Facebook-Usern, die Bilder von der Schalke-Arena eines Fotografen ohne dessen Einwilligung verwendet haben und die gemeinsamen Facebook Live-Veranstaltungen mit Mimikama.at zu dem Thema „Facebook und Recht“ machen immer wieder deutlich, dass bei vielen Facebook-Usern immer noch der Irrglaube herrscht, dass ein Foto oder ein Bild nur dann urheberrechtlich geschützt ist, wenn auf diesem ein Copyright-Zeichen angebracht ist. Dies ist schlicht und ergreifend falsch.

Fotos und Bilder unterliegen immer dem Urheberrechtsschutz

Bilder und Fotos sind immer urheberrechtlich geschützt. Selbst einfachste Schnappschüsse unterliegen als Lichtbilder dem Urheberschutz. Aufwendige Bilder und Fotos bezeichnet man als Lichtbildwerke.

YouTube Video:  Copyright Zeichen © auf Fotos und Bildern Urheberrechtsschutz
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Copyright Zeichen © auf Fotos und Bildern Urheberrechtsschutz

Wann entsteht Urheberrechtsschutz?

Fotos und Bilder müssen auch nicht in einer Urheberrechtsrolle, Urheberrechtsregister oder Ähnlichem eingetragen werden. So etwas existiert in Deutschland nicht. Mit Erstellen des Fotos entsteht der Urheberrechtsschutz.Das bekannte © Copyright-Zeichen existiert auch nicht im deutschen Urheberrecht, es kommt aus dem anglo-amerikanischen Copyright.

Warum überhaupt ein Copyright-Zeichen?

Ein Copyright-Zeichen kann maximal der Beweiserleichterung dienen, wenn es in einem Prozess um die Frage geht, ob das Bild tatsächlich von dem Fotografen hergestellt worden ist. Wer professionell Bilder erstellt und verhindern möchte, dass diese wild im Internet verbreitet werden, sollte diese mit Wasserzeichen versehen. Dies dient jedoch ausschließlich der Beweisbarkeit.

Kein Wasserzeichen, kein Copyright-Zeichen

Auch wenn Bilder kein Wasserzeichen oder Copyrightzeichen enthalten, sind diese nicht automatisch verwendbar.

Nutzung von fremden Bildern nur mit dem Einverständnis des Urhebers

Egal, ob man Bilder gewerblich verwendet oder nur im privaten Rahmen beispielsweise über Facebook hochlädt, man sollte sich vorher immer absichern, ob das Einverständnis des Urhebers oder Rechteinhabers vorliegt. Wenn man sich nicht sicher ist oder den Urheber / Rechteinhaber nicht erreichen kann, dann sollte man zu seinem eigenen Schutz die Finger davon lassen. Die Ausrede, das Bild hatte kein Copyright-Zeichen, daher habe ich gedacht, das ist kein Problem, zieht vor Gericht nicht.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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