Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte
Die Google-Suchmaschine hat eine marktbeherrschende Stellung und wird weltweit von den meisten Internetusern genutzt. Falsche Einträge und Rechtsverletzungen können für Unternehmen fatale Folgen haben und sollten daher umgehend gelöscht werden. Da man als Unternehmen leider keine direkte Einflussnahme auf die Suchergebnisse und die Inhalte der Google-Suchmaschine hat muss man sich direkt an Google wenden.
Google wird nach eigenen Angaben im Falle von Urheberrechtsverletzungen in den eigenen Reihen tätig:
“Gemäß unseren Richtlinien sind wir verpflichtet, auf Meldungen mutmaßlicher Verletzungen des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes (Digital Millennium Copyright Act), dessen Text auf der Website des U.S. Copyright Office unter www.copyright.gov einsehbar ist, und anderer geltender Gesetze zu geistigem Eigentum zu reagieren”
Dies sind kein leeren Worthülsen. Google wird tatsächlich tätig und entfernt die entsprechenden Inhalte, wenn der Verstoß und die Urheberschaft verifiziert wurden. Die können wir aus der anwaltlichen Praxis bestätigen.
Hier können Sie Google wegen einer Urheberrechtsverletzung benachrichtigen. "Entfernen von Inhalten aus Google"
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter