Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Google Websuche – Urheberrechtsverletzung
Kann man Inhalte aus Google wegen einer Urheberrechtsverletzung entfernen?

Veröffentlicht am

Urheberrechtsverletzung Google Websuche – Entfernung von urheberrechtlich geschützten Inhalten.

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
tobias.roettger@ggr-law.LÖSCHEN.com

Kontaktformular

Inhalte aus den Diensten von Google entfernen lassen

Die Google-Suchmaschine hat eine marktbeherrschende Stellung und wird weltweit von den meisten Internetusern genutzt. Falsche Einträge und Rechtsverletzungen können für Unternehmen fatale Folgen haben und sollten daher umgehend gelöscht werden. Da man als Unternehmen leider keine direkte Einflussnahme auf die Suchergebnisse und die Inhalte der Google-Suchmaschine hat muss man sich direkt an Google wenden.

Google wird nach eigenen Angaben im Falle von Urheberrechtsverletzungen in den eigenen Reihen tätig:

“Gemäß unseren Richtlinien sind wir verpflichtet, auf Meldungen mutmaßlicher Verletzungen des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes (Digital Millennium Copyright Act), dessen Text auf der Website des U.S. Copyright Office unter www.copyright.gov einsehbar ist, und anderer geltender Gesetze zu geistigem Eigentum zu reagieren”

Dies sind kein leeren Worthülsen. Google wird tatsächlich tätig und entfernt die entsprechenden Inhalte, wenn der Verstoß und die Urheberschaft verifiziert wurden. Die können wir aus der anwaltlichen Praxis bestätigen.

Was können Urheber und Unternehmen tun?

  • Zunächst erfolgt die Benachrichtigung über die Urheberrechtsverletzung. Google muss über den Verstoß in Kenntnis gesetzt werden.
  • Zudem verlangt Google einige Kontaktinformationen (Name des Unternehmens, Anschrift etc.)
  • Im nächsten Schritt muss der Urheber sein urheberrechtlich geschütztes Werk verifizieren und den Nachweis erbringen, dass er/sie auch der Urheber ist (“beschreiben Sie das urheberrechtlich geschützte Werk”).
  • Zuletzt muss der Urheber versichern, dass er keine falschen Angaben gemacht hat, da er sich ansonsten schadensersatzpflichtig machen kann gemäß dem Digital Millennium Copyright Act.
  • Sofern alle Angaben ordnungsgemäß gemacht wurden erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb weniger Tage die Löschung der Bilder, Texte und Suchvorschläge durch den Google Support.

Hier können Sie Google wegen einer Urheberrechtsverletzung benachrichtigen. "Entfernen von Inhalten aus Google"

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com