Pixelio Abmahnung
Foto Abmahnung wegen fehlendem Link auf Pixelio.de
„pixelio.de – Deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos“ heißt es auf der Homepage von www.pixelio.de. Das hört sich gut an, insbesondere wenn man kostenlose Bilder / Fotos für seine eigene Website benötigt.
Pixelio Lizenz
Doch Vorsicht, hier muss jeder Nutzer das Kleingedruckte lesen. Nicht jedes Bild kann nach Belieben verwendet werden. Diejenigen, die dort Bilder einstellen, können festlegen, in welcher Form die Bilder verwendet werden dürfen. Das sollte man vor jeder Nutzung genau durchlesen und bestenfalls einen Screenshot von den jeweiligen Nutzungsbedingungen anfertigen und so lange aufheben, wie man das Bild verwendet.
gewerblich / kommerziell Vs. redaktionell
Denn manche Bilder dürfen nicht gewerblich / kommerziell, sondern nur radaktionell genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung kann schon dann vorliegen, wenn ein Werbebanner auf der Homepage enthalten ist. Andere Bilder dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Urhebernennung auf der Website stattfindet. Wo und wie, ist genauestens festgelegt.
Abmahnung | strafbewehrte Unterlassungserklärung | Schadensersatz | Auskunft
Verstößt man gegen diese Nutzungsbestimmungen, kann es schnell zu einer urheberrechtlichen Abmahnung kommen. In der Regel wird von dem Abgemahnten
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühren)
- und ausführliche Auskunft über die Nutzung des streitgegenständlichen Bildes
verlangt.
Wie tarnkappe.info aktuell (18.11.2014) berichtet, sind im Augenblick Pixelio Abmahnungen durch Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt aus Düsseldorf für die Fotografin Jutta Jenning im Umlauf. Wie man sieht, handelt es sich bei dem oben skizzierten Szenario um kein theoretische Problem.
Was soll man bei Pixelio Abmahnung machen?
Wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte man die Abmahnung ernst nehmen. Wenn man nicht reagiert, kann es schnell zu einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung kommen. Die Schadensersatzforderungen (fiktive Lizenzgebühren) pro Bild belaufen sich schnell auf mehrere hundert Euro. Die Anwaltskosten liegen bei einer gewerblichen / kommerziellen Nutzung eines Bildes regelmäßig bei 480,20 Euro netto (Gegenstandswert 6.000 Euro).
In Ruhe sollte man den Vorwurf und die Forderungen aus der Abmahnung überprüfen:
- Liegt überhaupt ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor?
- Wenn ein Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung besteht, sollte man eine solche Unterlassungserklärung möglichst eng modifizieren.
- Sind der angegebene Gegenstandswert und die damit verbundenen Anwaltskosten sowie der Schadensersatz angemessen?
- Ist jemand Drittes, bspw. der Webdesigner, etc. für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich und kann dieser eventuell in Regress genommen werden?
- Daneben sollte jegliches anderes Bildmaterial, was sich auf der Webside befindet auf seine Abmahngefahr überprüft werden.
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht zu der Problematik lizenz- und kostenfreie Bilder auf Pixelio:
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Bildrechtsverletzung erhalten haben und anwaltliche Hilfe wünschen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen weiter.
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter