Selfies - was gilt es zu beachten?
Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Vertragsrechte Dritter beachten!
Wer ein Selfie macht und veröffentlicht, stellt eine Fotografie her und kann damit Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Vertragsrechte Dritter verletzen. Rechtlich betrachtet unterscheidet sich daher ein Selfie dahingehend nicht von einem klassischen Foto. Wie auch bei einem klassischen Foto ist der Akt des Fotografierens aus rechtlicher Sicht in der Regel unproblematisch, wenn nicht gerade ein ausdrückliches Fotgrafierverbot besteht. Probleme kann die Veröffentlichung der Selfies im Internet und den Sozialen Medien wie Instagram, Facebook, Pinterest, Twitter und Co. bereiten.