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Urhebervertragsrecht - was ist das?
Was versteht man Urhebervertragsrecht?

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Da weder die Urheberrechte noch die Verwertungsrechte als Ganzes übertragen werden können muss der Urheber Nutzungsrechte an dem Werk einräumen, wenn Dritte das Werk nutzen wollen. Dies erfolgt in der Praxis durch entsprechende Nutzungs- und Lizenzverträge.

Das Urhebervertragsrecht befasst sich mit den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Urheber und dem Verwerter (primäres Urhebervertragsrecht) sowie mit dem Verhältnis zwischen den Verwertern untereinander (sekundäres Urhebervertragsrecht).

Die Vertragsgestaltung im Urheberrecht gestaltet sich in der Praxis oftmals sehr umfangreich, da nur ein umfassender Vertrag die Interessen der Beteiligten angemessen absichern kann.

Essentielle Bestandteile eines urheberrechtlichen Vertrages sind insbesondere Regelungen zu

  • Umfang der Rechteübertragung
  • Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten
  • Haftung des Lizenznehmers / Dritten
  • örtliche, zeitliche, inhaltliche Beschränkungen
  • künftige Nutzungsarten
  • Vergütungsvereinbarung
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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