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Content ID - Anspruch
Was ist ein Content ID - Anspruch und wann hat man einen?

Veröffentlicht am

Content ID ist ein von Google entwickeltes digitales Fingerabdrucksystem, mit dem urheberrechtlich geschützte Inhalte auf YouTube einfach identifiziert und verwaltet werden können. Auf YouTube hochgeladene Videos werden mit Audio- und Videodateien verglichen, die mit einer Content ID von Urheberrechtsinhabern registriert wurden, um Übereinstimmungen zu finden.

gulden röttger rechtsanwälte

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Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

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Was ist ein Content ID?

Im Jahr 2007 hat das wohl größte Online-Videoportal der Welt - YouTube - das selbst entwickelte System „Content ID“ eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Art Upload-Filter, der auf der Videoplattform hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen überprüft. Das so genannte „Content ID“-System bietet Rechteinhabern die Möglichkeit, ihre Werke in einer Datenbank speichern und ständig mit neuen Uploads anderer Nutzer abgleichen zu lassen. So können mögliche Urheberrechtsverletzungen schnell identifiziert und gegebenenfalls Ansprüche geltend gemacht werden.

Wie funktioniert das „Content-ID“-System?

Zunächst muss der Inhaber der ausschließlichen Rechte einen Nachweis in Form einer Audio-/Videoreferenz bei YouTube einreichen. Aus dieser Referenz erstellt die Software der Datenbank einen sogenannten digitalen „Fingerabdruck“ in Form einer ID-Datei (Identifikationsdatei) des Werkes, so dass dieses eindeutig identifiziert werden kann.

Der erstellte Fingerabdruck der Datei wird zusammen mit den Inhalten aus mehreren Jahrhunderten in einer Datenbank gespeichert. Nachdem eine ID für das Werk erstellt wurde, sucht die Software nach ähnlichen Inhalten und vergleicht diese. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Audio- oder Videodatei handelt, auch Melodien werden erkannt.

Content ID-System erkennt mögliche Urheberrechtsverletzung
Welche Möglichkeiten hat der Rechteinhaber, wenn das Content ID-System eine mögliche Urheberrechtsverletzung erkennt?

Erkennt das System von Youtube, dass das hochgeladene Material urheberrechtlich geschützt ist, wird ein sog. Content ID-Anspruch erhoben. Dieser eröffnet dem Rechteinhaber 3 Möglichkeiten, wie er gegen die Rechtsverletzung vorgehen kann:

  1. Der Rechteinhaber kann das Video sperren lassen oder wenn urheberrechtlich geschützte Musik verwendet wurde, diese stummschalten oder die Inhalte für bestimmte Plattformen (Apps, Geräte oder Websites) blockieren.
  2. Der Rechteinhaber kann das Video monetarisieren lassen, indem YouTube Werbung schaltet und die Einnahmen dem Rechteinhaber zu fließen. So besteht die Möglichkeit mit seinen Werken Geld zu verdienen. Zuvor muss man sich jedoch für die Monetarisierung bei YouTube angemeldet haben.
    -oder-
  3. Der Rechteinhaber kann sich die Zuschauer-Daten des Videos anzeigen lassen, um so z.B. zu erfahren in welchen Ländern die Inhalte beliebt sind.

Ein Großteil der Rechteinhaber entscheidet sich für den zweiten Weg, die Monetarisierung. Seit seinem Start im Jahr 2007 hat YouTube mehrere Milliarden Dollar an Werbeeinnahmen ausgezahlt.

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Gegen meinen Upload wurde ein Content ID-Anspruch erhobenen
Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn gegen meinen Upload ein Content ID-Anspruch erhobenen wurde?

Was mit den hochgeladenen Inhalten geschehen kann, wurde bereits oben erläutert. In den meisten Fällen kann davon ausgegangen werden, dass der Nutzer nach der Geltendmachung einer Content-ID keine weiteren Konsequenzen zu erwarten hat. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Rechteinhaber unabhängig von Youtube zivilrechtliche Ansprüche oder die Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung verlangt.

Was kann der Nutzer tun, wenn ein Content ID-Anspruch zu Unrecht erhoben wurde?

Wird gegen einen Upload zu Unrecht ein Content ID-Anspruch erhoben, so besteht die Möglichkeit diesen anzuzweifeln, indem Einspruch erhoben wird. Ab diesem Zeitpunkt hat der Rechteinhaber 30 Tage Zeit den Einspruch zu überprüfen. Innerhalb dieser Zeitspanne kann der Rechteinhaber seinen Anspruch freiwillig zurückziehen (falls dieser irrtümlich erhoben wurde), einen Deaktivierungsantrag stellen oder den Anspruch aufrechterhalten. Wird ein Deaktivierungsantrag gestellt, wird das Nutzerkonto mit einer Urheberrechtsverwarnung versehen. Diese kann zur Folge haben, dass das Konto des Nutzers durch Youtube gekündigt wird und alle Inhalte entfernt werden (gilt für Nutzer, die drei Urheberrechtsverwarnung erhalten haben).

Zeigt der Urheberrechtsinhaber nach Ablauf der 30 Tagesfrist keine Reaktion verfällt sein Content ID-Anspruch automatisch.

Hält der Rechteinhaber seinen Anspruch jedoch aufrecht, besteht die Möglichkeit der Einlegung einer Beschwerde. In diesem Fall wiederholt sich der eben geschilderte Prozess. Eine Besonderheit stellt hier die Beantragung einer sofortigen Deaktivierung dar. Hier erhält der Nutzer ebenfalls eine Urheberrechtsverwarnung gegen diese er sich jedoch mit einer Gegendarstellung zur Wehr setzen kann, sollte er weiterhin davon überzeugt sein, dass der Content ID-Anspruch zu Unrecht erhoben wurde.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit den geltend gemachten Anspruch zu akzeptieren. Weiterhin kann man auch den Musiktitel entfernen/ändern, falls nur diesbezüglich ein Anspruch erhoben wurde.

Zusammenfassung

Das Content ID System von Youtube bietet Rechteinhabern die Möglichkeit, Rechtsverletzungen einfach und schnell zu erkennen und dagegen vorzugehen. Dabei bietet Youtube den Rechteinhabern verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Welche Maßnahmen letztendlich gewählt werden, hängt von verschiedenen Faktoren (Klicks, Reichweite etc.) ab.

Aber auch die Nutzer sind einem Content ID-Anspruch nicht schutzlos ausgeliefert. Mit den Mitteln des Widerspruchs, der Beschwerde und der Gegendarstellung können sie gegen unrechtmäßig erhobene Ansprüche vorgehen

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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