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Unterlassung
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Werden die Rechte des Urhebers verletzt hat dieser einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer.

Ein Anspruch auf Unterlassen einer bestimmten Handlung kann im Bereich des Urheberrechts bspw. in Betracht kommen, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwendet wird, ohne dass der Urheber oder Rechteinhaber dies erlaubt hat.

Ein Unterlassungsanspruch kann auch entstehen, wenn die Rechtsverletzung noch nicht begangen wurde, aber alles dafür spricht, dass der Eintritt der Rechtsverletzung nur noch eine Frage der Zeit ist (Beispiel: die Rechteverletzung wurde bereits angekündigt). In diesen Fällen können Urheber vorbeugend die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.

Insbesondere im Bereich des Urheber- oder Persönlichkeitsrechts wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung im Rahmen einer Abmahnung verlangt.

Der Täter einer Urheberrechtsverletzung muss eine Unterlassungserklärung abgeben, um eine Klage zu verhindern. Er kann ebenfalls vorbeugend eine Unterlassungserklärung abgeben, um die Gefahr einer Abmahnung zu verringern. Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet man sich, künftig keine weiteren Rechtsverletzungen durch dieselbe Handlung zu begehen. Zudem verpflichtet man sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn es zu einem weiteren Verstoß kommen sollte.

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