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Banken Bewertung - dürfen Banken im Internet bewertet werden?
Bewertung / Bewertungen|FAQ

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Im Internet kann man alles und jeden bewerten. Es gibt etliche Bewertungsportale, auf denen sich die Nutzer teilweise noch nicht einmal anmelden müssen, um eine entsprechende Bewertung abgeben zu können.

Bank-Bewertungsportale zulässig?

Es gibt sogar mittlerweile auch einige spezielle “Bank-Bewertungsportale", die die User auffordern, entsprechende Bewertungen für die Banken abzugeben.

Dabei können alle Sparten bewertet werden. Von der Baufinanzierung, über die Geldanlage, das Girokonto, dass Online-Banking bis hin zur Kreditkarte oder dem Tagesgeldkonto.

Ignorieren sollten die Banken diese Bewertungen keinesfalls, da sich immer mehr Menschen an den Bewertungen orientieren und diese zur Entscheidungsfindung heranziehen.

Schlechte Bewertungen führen nachweislich auch zu direkten Umsatzeinbußen und Imageschäden.

Neben den speziellen Bewertungsportalen bietet auch der Suchmaschinenmonopolist Google die Möglichkeit, Banken zu bewerten. Jeder, der über ein Google Konto verfügt, kann ein Profil über jede Bank in Deutschland anlegen, sodass diese bewertet werden kann.

Kunden und potentielle Geschäftspartner werden dann sprichwörtlich auf die Bewertungen "gestoßen", wenn sie bspw. über die Suchmaschine Google nach dem Anfahrtsweg oder den Öffnungszeiten einer Bank suchen. Google hält sämtliche Informationen bereit und der User muss nicht mehr den Umweg über die Homepage der jeweiligen Bank gehen. Google präsentiert die eigenen Informationen vor allen anderen Informationen.

Google publiziert die Bewertungen dann für jedermann sichtbar vor allen anderen, organischen Suchergebnissen. Banken, die schlecht bewertet werden, rutschen zudem im Ranking ab. Die Suchmaschinen wollen den Usern die "besten" Ergebnisse liefern. Da passen schlechte Bewertungen nicht ins Bild. Leider werden die Bewertungen auch gerne missbraucht, um Konkurrenten gezielt zu schädigen. Auch unzufriedene Kunden "übertreiben" es gerne, wenn es um die Formulierung von Erfahrungsberichten geht. Dies kann für die bewertenden Banken sehr schädigend sein. Die geschäftliche Ehre, das Ansehen und der Ruf können massiv in Mitleidenschaft gezogen werden.

Ergebnis:

Banken dürfen im Internet bewertet werden. Aber es gibt Grenzen.

Wo sind die Grenzen?

Die Banken müssen es hinnehmen, wenn die Kunden ihre Meinung äußern und auch niemanden beleidigen. Aussagen wie beispielsweise: "Der Service der Bank gefällt mir nicht“ oder “Die Mitarbeiter sind unfreundlich oder doof“ sind hinzunehmen.

Anders sieht es aus, wenn Tatsachen verbreitet werden, die nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen. Steht in dem Eintrag geschrieben, dass die Bank XY kein Online-Banking anbietet, obwohl dies der Fall ist, so kann die Bank gegen diesen Eintrag vorgehen.

Ebenso muss es die Bank nicht dulden, wenn Bewertungen von Usern abgegeben werden, die niemals Kunden der Bank waren.

Vorgehen in der Praxis

Wenn Banken gegen schlechte Bewertungen vorgehen wollen, müssen Sie im ersten Schritt den Diensteanbieter kontaktieren, über dessen Internetseite die Bewertungen abrufbar sind. Dieser muss über den Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt werden.

Wenn dann keine Abhilfe geschaffen wird (innerhalb von zwei Wochen) lohnt der Gang zum Anwalt. Dieser kann den Diensteanbieter sodann kostenpflichtig abmahnen und die Anwaltskosten unter Schadensersatzgesichtspunkten ebenfalls geltend machen. In der Regel werden die Bewertungen dann auch außergerichtlich entfernt.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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