gulden röttger rechtsanwälte bietet umfassende Beratung für Online-Händler und Plattformbetreiber im E-Commerce. Wir helfen auch Ihnen. Sprechen Sie uns gerne an:
E-Commerce ist der elektronische Handel im Internet (Onlinehandel). Hierunter fallen sämtliche Verkäufe und auch Einkäufe, die über das Internet abgewickelt werden.
Klassischerweise bieten dabei Internethändler den Endkunden Waren zum Kauf an. Die Transaktionen werden über Online-Shops und immer stärker über globale Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Rakuten oder Zalando abgewickelt.
Anfangs verbreitete sich der E-Commerce im Consumer to Consumer (C2C) - sowie im Business to Consumer (B2C) – Bereich am stärksten. Im Vordergrund stand und steht dabei der Warenvertrieb an den Verbraucher. Heute lässt sich auch ein Zuwachs im Business to Business Bereich feststellen. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Geschäfte in das Internet und nutzen die Vorteile der Informationstechnologie. Es können neue Vertriebskanäle erschlossen werden und Effizienzsteigerungen führen in der Regel auch zu Umsatzsteigerungen. Risiken im E-Commerce sind vor allen Dingen Zahlungsausfälle und eine sinkende Kundenzufriedenheit mangels persönlichen Services.
Rechtliche Fragen im E-Commerce
Die Onlinehändler müssen sich an spezielle Gesetze und Vorgaben halten, die den Handel im Internet regeln. Der Fernabsatz wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt vgl. §§ 312 b ff. Durch die jeweiligen Bestimmungen soll in erster Linie der Verbraucher geschützt werden. Daneben müssen die Betreiber von Onlineshops und Plattformen auch im Auge behalten, dass sie für Rechtsverstöße haftbar gemacht werden können. Aus diesem Grunde verlangt das Telemediengesetz (TMG) die Angabe von bestimmten Informationen, damit erkenntlich wird, wer der Anbieter ist. Zu diesen allgemeinen Informationspflichten zählen bspw. die Angabe des Namens und der Anschrift des Anbieters unter Angabe einer Email-Adresse und einer weiteren elektronischen Erreichbarkeit. Weitere rechtliche Fragen ergeben sich zu den Themen Widerrufsrecht, AGB und auch die Abmahnungen dürfen nicht vergessen werden. Viele Anbieter sehen sich aufgrund der komplizierten Rechtslage im E-Commerce einer stetigen Abmahngefahr ausgesetzt. Diese Annahme ist nicht von der Hand zu weisen. So kann nach wie vor allein ein Verstoß gegen die Impressumspflicht schnell Abmahnkosten von 500 – 800 Euro verursachen. Händler müssen zudem das Signaturgesetz (SigG), die Preisangabenverordnung (PAngV) und die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) beachten.
1. Informationspflichten der Händler
Onlineanbieter müssen bestimmte Informationen über ihr Geschäft auf der Internetseite angeben, über die sie Handel betreiben. Man spricht von den gesetzlichen Informationspflichten.
2. Pflichten des Online-Anbieters
Eine der „obersten“ Kennzeichnungspflichten der Händler ist die Anbieterkennzeichnung auch Impressumspflicht genannt. Der Kunde soll wissen, wer der Anbieter ist und diesen auch kontaktieren können. So muss u.a der Name, die Anschrift, die Umsatzsteuer-ID, Email-Adresse und auch die zuständige Aufsichtsbehörde genannte werden, um nur einige Informationspflichten zu nennen. Neu hinzugekommen ist bspw. der Hinweis auf die Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung.
Verbraucher haben ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Auf dieses Recht und die Widerrufsfrist müssen die Online-Händler hinweisen, §§ 312 d, g Absatz 1 BGB iVm Artikel 246 a, § 1 Absatz 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG):
„Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren
a. über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2,
b. gegebenenfalls darüber, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und bei Fernabsatzverträgen zusätzlich über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können, und
c. darüber, dass der Verbraucher dem Unternehmer bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die nicht in einem bestimmten Volumen oder in einer bestimmten Menge vereinbarte Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder die Lieferung von Fernwärme einen angemessenen Betrag nach § 357 Absatz 8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die vom Unternehmer erbrachte Leistung schuldet, wenn der Verbraucher das Widerrufsrecht ausübt, nachdem er auf Aufforderung des Unternehmers von diesem ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat.
Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Nach erfolgtem Widerruf sind die Parteien verpflichtet, eine Rückabwicklung des Kaufs durchzuführen. Das bedeutet, dass die Ware zurückgesendet werden muss bei gleichzeitiger Erstattung des Kaufpreises. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Verbraucher kann dann bis zu einem Jahr und 14 Tagen nach dem Kauf den Widerruf erklären, Art. 229, 32 Absatz 1 Nr. 1 BGBEG. Das Widerrufsrecht verjährt bei der Lieferung von Waren also zwölf Monate und 14 Tage nach Eingang der Waren beim Empfänger. Die Hin- und Rücksendekosten sollten ebenso geregelt werden wie auch die Frage, wann von wem in welcher Höhe Wertersatz für den Wertverlust der Ware zu leisten ist. Es gibt zudem Ausnahmen vom Widerrufsrecht, die verhindern sollen, dass der Verkäufer über Gebühr belastet wird, § 312 g Absatz 2 BGB. So entfällt das Widerrufsrecht bei Waren, die individuell für den Verbraucher angefertigt wurden; Ebenso beim Kauf von leicht verderblichen Waren oder von Hygieneartikeln.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind kein Muss, können den Händlern in der Praxis allerdings das Leben erleichtern, da hier die Rahmenbedingungen für den Verkauf festgelegt werden können. Die AGB unterliegen jedoch einer gesetzlichen Kontrolle. Das bedeutet, dass die Bestimmungen der Händler gewisse Anforderungen erfüllen müssen, damit sie wirksam sind. So müssen die AGB auf der Internetseite deutlich sichtbar und klar formuliert sein. Der Käufer muss über diese Bestimmungen regelrecht „stoplern“. Wer hiergegen verstößt kann zudem abgemahnt werden.
5. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht
Händler, die am elektronischen Handel teilnehmen, müssen sich an die Regeln im Wettbewerb halten und auch fremde Marken- und Urheberrechte beachten. Dies gilt insbesondere bei Werbemaßnahmen und Produktpräsentationen im Onlineshop. Auf der anderen Seite sollten Händler ihre eigenen Marken gegen Nachahmungen schützen und darauf achten, dass sie und ihre Produkte nicht durch Konkurrenten und Mitbewerber auf unlautere Art und Weise herabgesetzt werden.
Neben den deutschen Gesetzen spielen die AGB und Nutzungsbedingungen der Plattformen wie Amazon oder eBay eine immer zentralere Rolle. Die US-Konzerne sind mit ihren Bestimmungen den deutschen Regularien zum Teil voraus. Händler, die sich nicht an die vertraglichen Vorgaben halten werden sanktioniert. Das führt dann schnell zu einem Verlust bzw. Aufhebung der Verkaufsberechtigung. An dieser Stelle gilt es, die AGB und Richtlinien zu prüfen und die Sperrung des Verkäuferkontos schnellstmöglich wieder aufzuheben.
Anwaltliche Unterstützung – Beratung, Vertragserstellung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, Abmahnungen
Ständige Gesetzesänderungen und Weiterentwicklungen der Techniken und Medien führen zu einer breiten Rechtsunsicherheit. Die Folge davon sind Rechtsverstöße, die enorme Kosten nach sich ziehen können. Wir beraten sowohl Händler als auch Plattformbetreiber in allen rechtlichen Fragen des E-Commerce, um die Haftungsrisiken zu minimieren und Rechtssicherheit zu schaffen.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist dabei die Prüfung, ob die Händler und Anbieter mit Ihren Shops, Internetseiten und Marketingmaßnahmen den Vorgaben der deutschen Gesetze gerecht werden. Zudem richten wir unser Augenmerk darauf, die Haftungsrisiken der Händler und Plattformbetreiber zu minimieren. Auf der anderen Seite liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit in der Führung der strategischen Kommunikation für die Händler mit den (US-)Konzernen. Es kommt immer wieder vor, dass sich Rechtsfragen in der E-Commerce-Praxis entwickeln, auf die es noch keine Antworten und Lösungen gibt. An dieser Stelle setzen wir an, teilen den Pattformen die grundlegende Problematik mit und erarbeiten Lösungsvorschläge mit dem Ziel, dass sowohl die Händler als auch die Betreiber der Plattformen zufrieden sind. So haben wir bspw. gegenüber Amazon Deutschland angeregt, die anreizbasierten Bewertungen als Richtlinienverstoß zu werten, so wie dies in den USA bereits praktiziert wird. Amazon Deutschland hat dies schlussendlich umgesetzt. Wir wissen natürlich nicht, ob unser Vorstoß dabei das Zünglein an der Waage war – ausschließen kann man es nicht.
Neben der Beratung werden wir auch auf anderen Ebenen für unsere Mandanten aktiv. So kommt es in der täglichen Praxis des Online-Handels immer wieder vor, dass Abmahnungen ausgesprochen oder abgewehrt werden müssen, um die eigene Rechtsposition zu schützen. Ebenso kümmern wir uns um die Erstellung von Widerrufserklärungen, Datenschutzerklärungen, AGB, Impressum und Nutzungsbedingungen.
Unsere Leistungen im E-Commerce für Online-Händler und Handelsplattformen:
- AGB für Online-Shops und Plattformbetreiber erstellen und überprüfen
- Datenschutzerklärungen für Online-Shops und Plattformbetreiber überprüfen und erstellen
- Widerrufserklärung für Online-Shops überprüfen und erstellen
- Impressum für Online-Shops überprüfen und erstellen
- Abmahnungen abwehren und aussprechen
- Durchführung der Kommunikation mit US-Konzernen wie Amazon & eBay
- Produktpräsentationen in Onlineshops rechtssicher gestalten
- Haftung von Onlineshops und Plattformbetreibern minimieren