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Ihr Experte für Presserecht und Medienrecht | Der Anwalt der Medien

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Karsten Gulden, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Karsten Gulden, LL.M.

Ihr Experte für Presserecht und Medienrecht
Der Anwalt der Medien

Über mich  
Ich bin Karsten Gulden, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Rechtsanwalt für Presserecht. Als Mitinhaber der renommierten Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte in Mainz berate und vertrete ich seit rund 20 Jahren Verlage, Medienunternehmen und Plattformbetreiber in allen Fragen des Presse- und Medienrechts.  

Meine Expertise  
- Presserecht: Spezialisierung auf die rechtliche Betreuung von Verlagen, Redaktionen und Medienhäusern in presse- und medienrechtlichen Fragestellungen.  
- Urheber- und Medienrecht: Langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung renommierter Verlage, unter anderem als externe Kanzlei für Presse- und Medienrecht.  
- Digitalrecht: Unterstützung von Plattformbetreibern wie Google und Meta in NetzDG-Prüfverfahren.  

Werdegang  
- Akademische Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften in Mainz, Referendariat mit Stationen in der Europaabteilung der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin sowie in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (Europa und Medien).  
- Master of Laws (LL.M.) Medienrecht: Abschluss 2005 am Mainzer Medieninstitut.  
- Gründung der Kanzlei: 2005 gemeinsam mit Tobias Röttger.  

Engagement und Lehre  
- Stellvertretender Vorsitzender des Fachanwalts-Vorprüfungsausschusses für Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammern Rheinland-Pfalz.  
- Dozent und Lehrbeauftragter: Presserecht und Medienrecht beim Verband der Zeitungsverleger Rheinland-Pfalz und Saarland sowie beim Medieninstitut der Universität Mainz.  
- Mitglied des NetzDG-Prüfausschusses der FSM: Expertise in der Regulierung von Plattformbetreibern.  

Für Verlage und Medienunternehmen  
Ich biete:  
- Dauerhafte Rechtsberatung in Presse- und Medienrechtsfragen.  
- Strategische Lösungen für rechtliche Herausforderungen in der Verlags- und Medienbranche.  
- Individuelle Schulungen und Seminare im Bereich Presserecht.  

Mit meiner Kombination aus langjähriger Praxiserfahrung, tiefem Verständnis der Medienbranche und akademischem Engagement bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Medienrecht.  

Kontaktieren Sie mich – der Anwalt der Medien.

06131-240950

[email protected]

 

Kontakt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Lehrbeauftragter für Presserecht Universität Mainz Karsten Gulden, LL.M.

Schwerpunkte des Fachanwalts Karsten Gulden
Presse- und Medienrecht - Prozesse und Konfliktlösung

Presserecht / Äußerungsrecht

Rechtsanwalt Karsten Gulden ist Fachanwalt und Inhaber der Medienkanzlei gulden röttger in Mainz. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Verlagen und Medienhäusern in allen Belangen des Presserechts. Sein großer Erfahrungsschatz basiert auf der seit 2005 ununterbrochenen Tätigkeit als Rechtsanwalt und seit 2009 als Fachanwalt im Presserecht und Medienrecht.

Zu seinen Mandanten zählen national bekannte Medienhäuser, Verbände und international agierende Wirtschaftsunternehmen. Seit 2009 ist Rechtsanwalt Gulden Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Presserecht an der Universität Mainz.

Reputationsschutz in den Medien und auf Plattformen 

Die Reputation – der Ruf einer Organisation oder Person – ist der Schlüssel zu Vertrauen. Und Vertrauen bildet die Grundlage für wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg. Öffentliche Aufmerksamkeit kann die Reputation entscheidend beeinflussen, sei es durch Behördenmitteilungen, öffentlichkeitswirksame Ermittlungen, interne Konflikte, Gerichtsverfahren, mediale Berichterstattung, öffentliche Produktkritik oder Äußerungen einzelner Stakeholder.

In der digitalen Ära, geprägt durch soziale Medien, wird es immer schwieriger, sich dem Fokus der Öffentlichkeit zu entziehen. Die Persönlichkeit und das Handeln jedes Einzelnen werden zunehmend transparent und angreifbar.

Als Experte für die Analyse und Optimierung von Google-Suchergebnissen sowie als seit 19 Jahren tätiger Rechtsanwalt – davon seit 2009 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht – und Lehrbeauftragter für Presserecht an der Universität Mainz, unterstütze ich Sie umfassend in allen Belangen rund um den Aufbau, die Pflege und den Schutz Ihrer Reputation. Gemeinsam mit meinem hochspezialisierten Team bieten wir schnelle und effektive Lösungen bei Reputations- und Kommunikationskrisen.

Unser Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Persönlichkeit des Einzelnen sowie auf der Absicherung von Unternehmen – sowohl kommunikativ als auch rechtlich. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise, um Ihre Reputation nachhaltig zu sichern und zu stärken.

Prozesse und außergerichtliche Konfliktlösung

Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten erfordern maßgeschneiderte und nachhaltige Lösungen sowie ein tiefgreifendes juristisches Verständnis der individuellen Situation. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt, die ich seit 19 Jahren ausübe, und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009 stehe ich Ihnen als Experte für Konfliktlösungen und Prozessführungen zur Seite. Als Lehrbeauftragter für Presserecht an der Universität Mainz bringe ich zudem fundiertes theoretisches Wissen und praxisorientierte Lösungsansätze ein.

Ihr Experte für Konfliktlösung in den Medien  

Streitigkeiten in der Medienwelt erfordern Fingerspitzengefühl, Fachwissen und die Fähigkeit, Lösungen zu finden, die für alle Parteien akzeptabel sind. Als zertifizierter Mediator beim Deutschen Anwaltsinstitut bringe ich genau diese Qualifikationen mit.  

Mit meiner fundierten Ausbildung und jahrelangen Erfahrung stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Konflikte zwischen Unternehmen, Kreativen oder Partnern in der Medienbranche zu eskalieren drohen. Mein Ziel: gemeinsam mit Ihnen eine faire und nachhaltige Lösung zu erarbeiten – außerhalb langwieriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren.  

Ob Vertragsstreitigkeiten, Urheberrechtsfragen oder Missverständnisse in der Zusammenarbeit – ich bin Ihr vertrauensvoller Partner, um Spannungen zu lösen und die Grundlage für eine konstruktive Zukunft zu schaffen.  

Setzen Sie auf eine professionelle Mediation und vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihren Konflikt zu lösen.

Ich berate Sie kompetent und zielgerichtet bei potenziellen oder bereits entstandenen Konflikten – außergerichtlich, gerichtlich sowie in Schieds- und Mediationsverfahren – sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene. Zu meinen Mandanten zählen Unternehmen und Einzelpersonen unterschiedlichster Branchen und Größenordnungen.

In einer Welt, die durch soziale Medien immer transparenter wird, ist es selbst für Einzelpersonen kaum möglich, sich dem Fokus der Öffentlichkeit zu entziehen. Der Schutz der Persönlichkeit und der Aufbau, die Pflege sowie der Erhalt einer positiven Reputation werden zunehmend wichtiger.

Ich unterstütze Sie schnell und wirksam bei der Bewältigung von Reputations- und Kommunikationskrisen. Mein Fokus liegt dabei auf dem umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen sowie dem rechtlichen und kommunikativen Schutz von Unternehmen. Mein hochspezialisiertes Fachwissen und meine langjährige Erfahrung ermöglichen es, individuelle und wirkungsvolle Lösungen für Ihre Anliegen zu finden.

Mandanten von Presseanwalt Karsten Gulden
Berater der Profis

Fachanwalt Karsten Gulden ist stetiger Berater und gerichtlicher Rechtsvertreter einer der größten Presseverlage Deutschlands in allen presse- und medienrechtlichen Fragen. Diese Expertise wissen auch Unternehmen und Politiker, Parteien, Fraktionen und Behörden zu schätzen, wenn es um presse- und medienrechtliche Belange geht. 

Neben seiner Kanzleiarbeit ist er Mitglied im Prüfausschuss NetzDG der Freiwilligen Selbstkontrolle der Medien und im Prüfausschuss für Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammer Koblenz und Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz.

 

"Hausgerichte" des Rechtsanwalts für Presserecht
Gerichte in Rheinland-Pfalz

Aufgrund der ständigen Vertretung der größten Tageszeitung aus Rheinland-Pfalz kenne ich zwangsläufig die Rechtsprechung der rheinland-pfälzischen Pressekammern. Das Landgericht Frankenthal würde ich dabei als "mein Hausgericht" betrachten, da ich dort sehr oft Prozessvertretungen für Journalisten und Verlage wahrnehme.

Zudem bin ich regelmäßig auch bei den übrigen Gerichten tätig, wenn es um presserechtliche Konflikte geht.

Wenn es also schnell gehen muss, stehe ich für Betroffene in Rheinland-Pfalz auch kurzfristig zur Verfügung, wenn es um Verfahren vor den hiesigen Gerichten geht:

  • Landgericht Frankenthal
  • Landgericht Mainz
  • Landgericht Koblenz
  • Landgericht Landau
  • Landgericht Zweibrücken
  • Landgericht Trier
  • Landgericht Bad Kreuznach
  • Landgericht

sowie 

  • Oberlandesgericht Zweibrücken
  • Oberlandesgericht Koblenz

Mediation, Schlichtung, außergerichtliche Konfliktlösung
sorgfältig, effizient, kostensparend

Rechtsanwalt Karsten Gulden bietet die Möglichkeit, Konflikte und Rechtsstreitigkeiten ohne gerichtliche Hilfe zu beenden. Als staatlich anerkannte Gütestelle sorgt er für Vergleichsabschlüsse, die sich wie ein Urteil vollstrecken lassen. Zudem ist er zertifizierter Mediator und lässt die Techniken der Mediation im Rahmen seiner Arbeit als Rechtsanwalt einfließen. 

Die außergerichtliche Konfliktlösung nimmt eine immer stärkere Rolle in der täglichen Arbeit des Medienanwaltes Karsten Gulden ein, da immer mehr schlaue Köpfe erkennen, dass juristische "Siege" in Einzelfällen keine nachhaltigen Ergebnisse liefern und große Schäden anrichten können:

Mein oberstes Ziel ist es stets, Lösungen für meine Mandanten zu finden. Mandanten, die hierfür bereit sind, können später unglaubliche Erfolge feiern, die den Weg in die Zukunft ebnen und Ruhe einkehren lassen. 

Das ist anspruchsvoller als die klassische Wanderung zum Gericht. Aber es lohnt sich. Ich spreche aus Erfahrung.

Netzwerke von Rechtsanwalt Karsten Gulden
Kooperationen mit Spezialisten aus Presse, Medien, IT und Konfliktmanagement

Seit Anbeginn der Entstehung unserer Erde hat sich immer wieder gezeigt, dass diejenigen erfolgreich sind, die Nischen besetzen oder diejenigen, die gut vernetzt sind.

Rechtsanwalt Karsten Gulden verbindet beide Strategien miteinander.

Seine Nische ist der Persönlichkeitsschutz im Presserecht und Medienrecht, seine vernetzten Partner solche, die ihn bei seiner Arbeit professionell unterstützen können.

So hat sich im Laufe der Jahre ein hochspezialisiertes Netzwerk gebildet, mit dessen Support nahezu jede Herausforderung angenommen werden kann.

Dies wird von hochklassigen Mandanten honororiert.

Seminare & Vorträge im Presserecht und Medienrecht

Seminare, Vorträge und Schulungen für Medienhäuser und Verlage

Karsten Gulden, LL.M., bringt seine Expertise aus über 20 Jahren im Medien- und Presserecht in die Ausbildung und Fortbildung von Journalistinnen, Journalisten sowie Nachwuchskräften in Redaktionen ein. Als erfahrener Referent schult er Volontärinnen und Volontäre sowie Redaktionsmitglieder in den rechtlichen Herausforderungen des modernen Journalismus.

Für Ihre Redaktion: Praxisorientiertes Wissen von einem Experten

  • Referententätigkeit für Medienhäuser und Verbände: Karsten Gulden ist regelmäßiger Referent für den Verband der Zeitungsverleger Rheinland-Pfalz/Saarland und den Verlag der größten Lokalzeitungen in Rheinland-Pfalz.
  • Universitäre Lehre: Er doziert an der Universität Mainz unter anderem zu den rechtlichen Aspekten der Polizei- und Gerichtsberichterstattung.
  • Individuelle Schulungen und Seminare: Workshops zu den Themen Presserecht, Persönlichkeitsschutz und außergerichtliche Konfliktlösung, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Redaktionen, Verlagen und Medienunternehmen.

Langfristige Zusammenarbeit – Ihr Vorteil

Karsten Gulden legt großen Wert auf nachhaltige Kooperationen. Seine praxisnahen Schulungen und Seminare zielen darauf ab, Ihre Redaktion oder Ihr Unternehmen langfristig auf rechtlich sicherem Fundament zu stärken. Dieses partnerschaftliche Konzept hat sich für alle Beteiligten als äußerst erfolgreich erwiesen.

Interesse an einer Schulung oder einem Vortrag?

Egal ob Sie ein Medienhaus, ein Verlag, eine Behörde oder eine Universität vertreten: Lassen Sie uns gemeinsam ein maßgeschneidertes Programm für Ihre spezifischen Anforderungen entwickeln.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

aktuelle Veröffentlichungen - wichtige Urteile und Entscheidungen der Kanzlei - juristische Fachbeiträge

  • Zulässige Verdachtsberichterstattung über Umweltstraftat - LG Frankenthal (Pfalz) Urt. v. 23.1.2024 – 6 O 289/23 - AfP 2024, 364 (Heft 04)
  • Anspruch auf Zustimmung zur Entfernung eines Links zu Suchergebnissen gegenüber Presseverlagen
    LG München I Urt. v. 6.6.2024 – 26 O 12795/23 - AfP 2024, 450 (Heft 05)
  • Zulässige Verdachtsberichterstattung über Straftat - OLG Zweibrücken Beschl. v. 26.10.2023 – 4 W 23/23 - Vorinstanz: LG Kaiserslautern Beschl. v. 11.8.2023 – 2 O 504/23 - AfP 2023, 449 - AfP 2024, 62 (Heft 01)
  • Kein Ordnungsgeld wegen fehlender Parteizustellung in Presserechtsfall - AfP 2024, 360 (Heft 04)
  • Zulässige Äußerung einer Rechtsauffassung eines Journalisten über mögliche Straftat - AfP 2024, 439 (Heft 05) - OLG Zweibrücken Beschl. v. 22.4.2024 – 4 U 12/24 - Vorinstanz: LG Frankenthal Urt. v. 23.1.2024 – 6 O 289/23
  • Zulässige Berichterstattung über nicht rechtskräftige Verurteilung eines Straftäters - LG Kaiserslautern Beschl. v. 11.8.2023 – 2 O 504/23 - AfP 2023, 449 (Heft 05)
  • zum Unterlassungsanspruch bei Autocomplete-Suchvorschlag Google-Suche - OLG Frankfurt Urt. v. 20.4.2023 – 16 U 10/23 - AfP 2023, 253 (Heft 03)
  • BGH: Prüfpflicht einer Hotelbewertung bei Rüge fehlenden Gästekontakts m. Anm. GULDEN in Multimedia und Recht MMR 2022, S. 947 ff.
  • BGH: Auslistungsanspruch gegen den Verantwortlichen eines Internetsuchdienstes (Google) nach Art. 17 DSGVO m. Anm. GULDEN in ZD Zeitschrift für Datenschutz  8/2022
  • Ansprüche kommunaler Vertreter gegenüber Hatespeech - Aufsatz von Karsten Gulden und Robert Schlieker in AfP Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 2022, 208 - Der Aufsatz wurde zudem vom Deutschen Bundestag in die Neuerwerbungsliste aufgenommen (September 2022)
  • Bundesgerichtshof (BGH) zu Bewertungsportalen: Ungleichbehandlung von Portalnutzern auf Jameda - Ärztebewertung V mAnm Gulden in ZD Zeitschrift für Datenschutz 4/2022 S. 225.
  • OLG Hamm: Nennung des Namens einer Mitarbeiterin bei Online-Bewertung eines Unternehmens m. Anm. GULDEN in ZD Zeitschrift für Datenschutz 1/2022 -Rezension/Meinungsfreiheit-
  • LG Essen: Keine Namenslöschung in Unternehmensbewertung m. Anm. GULDEN in ZD Zeitschrift für Datenschutz 3/2021 - Local Listing -
  • Auskunft über Bestandsdaten zur Anspruchsdurchsetzung wegen rechtswidriger Inhalte LG Schweinfurt vom 29.06.2021 - 14 O 782/20 in AfP Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 2021, 461 - erstritten und mitgeteilt von RA Karsten Gulden, Mainz
  • Beeinträchtigung des Resozialisierungsinteresses durch identifizierende Berichterstattung LG Köln vom 24.06.2020 - 28 O 388/19 in AfP Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 2021, 87 erstritten und mitgeteilt von RA Karsten Gulden, Mainz
  • Gefahr für das Persönlichkeitsrecht durch mediale Hetzjagd? Aufsatz von Karsten Gulden, Tjorven Dausend in Multimedia und Recht MMR 2017, 723.
  • We’re going to Ibiza – oder: Durften „Spiegel“ und „ Süddeutsche“ das ihnen zugespielte „Strache-Video“ veröffentlichen? - Juristische Aufsätze (Ausg. 89)tv diskurs
  • Anmerkung zu Unterlassungsansprüchen bei Verletzungen über Internetanschluss von Rechtsanwalt Karsten Gulden in MR-Int 2010, 32-33
  • Jude und Antisemit Beleidigungen im Strafrecht? Zitierung in "Die Semantik und Pragmatik pejorativer Personenbezeichnungen" Björn Technau · 2018   

Karsten Gulden auf YouTube

Neben der Beratung und Vertretung seiner Mandanten ist Karsten Gulden auch auf dem kanzleieigenen YouTube Kanal aktiv. Daneben verfasst er gerne Blogartikel zu aktuellen medienrechtlichen Themen. Im Auftrag eines großen Verbandes aus der Finanzbranche verfasst er juristische Beiträge zum medienrechtlichen Themen.

Karsten Gulden in der Presse und den Medien

Karsten Gulden ist regelmäßig Interview-Partner für TV, Radio, Print- und Onlinemedien oder wird dort zu medien- und persönlichkeitsrechtlichen Thematiken zitiert. Auszug der Medien:

Online & Print - Allgemeine Zeitung, Vice, Beta Buzz (T-Online), Bild, CHIP, Computer Bild, Der Westen, dpa, Finanztest, FOCUS, FAZ, golem.de, heise online, iRights.info, MacTechNews, MEEDIA, PC Welt, RP Online, Spiegel Online, Stern, Stiftung Warentest, tarnkappe.info, ZDNET, ZEIT

Radio - hr, Hamburg Zwei, RPR1., SWR

TV - ARD, n-tv, RTL, ZDF

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Mediation DeutscherAnwaltVerein (DAV)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV
  • Deutscher Anwaltverein
  • I.D.I. - Interessenverband Deutsches Internet e.V.
  • Rechtsanwaltskammer Koblenz
  • Rheinhessischer Anwaltsverein

Wie ich das Internet sehe?

Ich sehe das Internet als einen eigenständigen Lebensraum an, der reguliert werden muss, damit die Menschen nachhaltig von den Möglichkeiten des Internets profitieren und nicht zum Spielball von wenigen Digitalgiganten werden. Wie in allen Lebensräumen, muss es auch hier Regeln geben, die ein friedliches Miteinander gewährleisten und das Wohl der Allgemeinheit in den Mittelpunkt stellen. Dieses Regeln, die für alle Menschen gelten sollten, können nicht von Konzernen aufgestellt werden, weil Konzerne ausschließlich profitorientiert handeln, nicht gemeinwohlorientiert.   

Schließlich soll das Internet den Menschen und der Allgemeinheit dienen und nicht umgekehrt. Die Gesetze aller Länder sollen mehr Gewicht haben als die Nutzerrichtlinien von Facebook, Google und Amazon.

Soziale Netzwerke sollen nicht zu einem Albtraum für die Menschheit mutieren.

Schon heute verkauft Facebook Nutzerdaten an alle, die bereit sind, dafür Geld zu zahlen. Amazon sperrt Konten, an denen Existenzen hängen - von jetzt auf gleich. Google filtert die Informationen der Welt.

So können Unternehmen eigenständige Profile von Menschen entwickeln. Die Unternehmen entscheiden dann, ob der Mensch reich, schön, klug, vertrauenswürdig oder gesund ist. 

Die Unternehmen schaffen eigene Internetpersönlichkeiten und bestimmen mehr und mehr die öffentliche Figur von Personen und Marken. So verlieren die Menschen ihre Privatsphäre und auch ihre eigene Öffentlichkeit.

Wir sollten Vorsorge treffen, dass das Internet tatsächlich zu einem echten Medium wird. Das ist es aktuell nämlich nicht, auch wenn Gesetzgeber und Rechtsprechung so tun, als sei dies der Fall.

Ich möchte durch meine Arbeit als Rechtsanwalt und Mediator dazu beitragen, dass das Internet in der Zukunft den Menschen dienen soll und nicht den Digitalgiganten wie Google, Facebook und Amazon. Das ist mein Antrieb und meine Verpflichtung zugleich.
 

Private Interessen und Mitgliedschaften

Familie, draußen sein, Meditation, Klettern, Yoga, Erich Fromm, Ghandi, Buddha, Zen-Buddhismus, VW-Bus-Reisen

Mitglied im Deutschen Alpenverein Sektion Mainz

Mitglied im BUND Rheinhessen / Mainz-Bingen / Rheinland-Pfalz

Weitere Eindrücke von mir gibt es unter karstenguldenmedienanwalt auf Instagram

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