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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator Karsten Gulden, LL.M.
Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Karsten Gulden, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Karsten Gulden, LL.M.

Werdegang des Medienanwalts
stetige Spezialisierung im Presse- und Medienrecht

Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht
Rechtsanwalt für Presserecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. ist Mitinhaber der Mainzer Medienrechtskanzlei gulden röttger rechtsanwälte und seit 2009 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Spezialisierung: Presserecht. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und seinem Referendariat u.a. in der Europaabteilung der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz in Berlin sowie in der Staatskanzlei zu Mainz (Ressort Europa und Medien), sowie in Auschüssen des Bundesrates und des Bundestages in Berlin hat er 2005 den Master of Laws (LL.M.) Medienrecht am Mainzer Medieninstitut erfolgreich abgeschlossen. Dort lernte er Tobias Röttger kennen, mit dem er im gleichen Jahr die Kanzlei GGR Rechtsanwälte (heute - gulden röttger rechtsanwälte) gründete. Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist zudem Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM (Freiweillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter - als Mitglied des NetzDG-Prüfausschusses arbeitet er an Prüfverfahren für die großen Plattformbetreiber wie Google und Meta mit),  stellv. Vorsitzender im Fachanwalts-Vorprüfungsausschusses für Urheber- und Medienrecht der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern sowie Wahlfachprüfer für Medienrecht beim Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz.

Seit nunmehr 20 Jahren fokussiert sich Rechtsanwalt Karsten Gulden auf das Recht der Neuen Medien und das Presserecht und berät und vertritt zwei der renommiertesten Verlage Deutschlands dauerhaft in presse- und medienrechtlichen Fragen (quasi als externe Kanzlei für Presserecht und Medienrecht). Zudem ist er als Dozent für Presserecht und Medienrecht u.a. für den Verband der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland tätig.

 

Schwerpunkte des Fachanwalts Karsten Gulden
Presse, Medien, Konflikte

Rechtsanwalt Karsten Gulden arbeitet schwerpunktmäßig im

zudem kennt er sich im

und als ausgebilderter Mediator und Streitschlichter aus mit der

Mandanten von Presseanwalt Karsten Gulden
Berater der Profis

Fachanwalt Karsten Gulden ist stetiger Berater und gerichtlicher Rechtsvertreter einer der größten Presseverlage Deutschlands in allen presse- und medienrechtlichen Fragen. Diese Expertise wissen auch Unternehmen und Politiker, Parteien, Fraktionen und Behörden zu schätzen, wenn es um presse- und medienrechtliche Belange geht. 

Neben seiner Kanzleiarbeit ist er Mitglied im Prüfausschuss NetzDG der Freiwilligen Selbstkontrolle der Medien und im Prüfausschuss für Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammer Koblenz und Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz.

 

"Hausgerichte" des Rechtsanwalts für Presserecht
Gerichte in Rheinland-Pfalz

Aufgrund der ständigen Vertretung der größten Tageszeitung aus Rheinland-Pfalz kenne ich zwangsläufig die Rechtsprechung der rheinland-pfälzischen Pressekammern. Das Landgericht Frankenthal würde ich dabei als "mein Hausgericht" betrachten, da ich dort sehr oft Prozessvertretungen für Journalisten und Verlage wahrnehme.

Zudem bin ich regelmäßig auch bei den übrigen Gerichten tätig, wenn es um presserechtliche Konflikte geht.

Wenn es also schnell gehen muss, stehe ich für Betroffene in Rheinland-Pfalz auch kurzfristig zur Verfügung, wenn es um Verfahren vor den hiesigen Gerichten geht:

  • Landgericht Frankenthal
  • Landgericht Mainz
  • Landgericht Koblenz
  • Landgericht Landau
  • Landgericht Zweibrücken
  • Landgericht Trier
  • Landgericht Bad Kreuznach
  • Landgericht

sowie 

  • Oberlandesgericht Zweibrücken
  • Oberlandesgericht Koblenz

Mediation, Schlichtung, außergerichtliche Konfliktlösung
sorgfältig, effizient, kostensparend

Rechtsanwalt Karsten Gulden bietet die Möglichkeit, Konflikte und Rechtsstreitigkeiten ohne gerichtliche Hilfe zu beenden. Als staatlich anerkannte Gütestelle sorgt er für Vergleichsabschlüsse, die sich wie ein Urteil vollstrecken lassen. Zudem ist er zertifizierter Mediator und lässt die Techniken der Mediation im Rahmen seiner Arbeit als Rechtsanwalt einfließen. 

Die außergerichtliche Konfliktlösung nimmt eine immer stärkere Rolle in der täglichen Arbeit des Medienanwaltes Karsten Gulden ein, da immer mehr schlaue Köpfe erkennen, dass juristische "Siege" in Einzelfällen keine nachhaltigen Ergebnisse liefern und große Schäden anrichten können:

Mein oberstes Ziel ist es stets, Lösungen für meine Mandanten zu finden. Mandanten, die hierfür bereit sind, können später unglaubliche Erfolge feiern, die den Weg in die Zukunft ebnen und Ruhe einkehren lassen. 

Das ist anspruchsvoller als die klassische Wanderung zum Gericht. Aber es lohnt sich. Ich spreche aus Erfahrung.

Netzwerke von Rechtsanwalt Karsten Gulden
Kooperationen mit Spezialisten aus Presse, Medien, IT und Konfliktmanagement

Seit Anbeginn der Entstehung unserer Erde hat sich immer wieder gezeigt, dass diejenigen erfolgreich sind, die Nischen besetzen oder diejenigen, die gut vernetzt sind.

Rechtsanwalt Karsten Gulden verbindet beide Strategien miteinander.

Seine Nische ist der Persönlichkeitsschutz im Presserecht und Medienrecht, seine vernetzten Partner solche, die ihn bei seiner Arbeit professionell unterstützen können.

So hat sich im Laufe der Jahre ein hochspezialisiertes Netzwerk gebildet, mit dessen Support nahezu jede Herausforderung angenommen werden kann.

Dies wird von hochklassigen Mandanten honororiert.

Seminare & Vorträge im Presserecht und Medienrecht
Rechtsanwalt Karsten Gulden als Speaker

Karsten Gulden ist Referent in der Ausbildung von Volontären und Volontärinnen sowie von Journalisten und Journalistinnen und tritt als Referent für den Verband der Zeitungsverleger Rheinland-Pfalz/Saarland sowie für den Verlag der größten Lokalzeitungen in Rheinland-Pfalz auf. Für die Universität Mainz doziert er zum Thema Polizei- und Gerichtsberichterstattung. 

Wenn Sie als Medienhaus/Verlag/Behörde oder Universität der auch Unternehmen Interesse an einer entsprechenden Schulung/Vortag/Seminar haben, kontaktieren Sie uns gerne. Karsten Gulden legt großen Wert auf dauerhafte Zusammenarbeiten. Dies hat sich stets für alle Beteiligten bewährt.

Individuelle Vorträge und Seminare zu den Themen Presserecht / Persönlichkeitsschutz und außergerichtliche Konfliktlösung auf Nachfrage. 

aktuelle Veröffentlichungen - wichtige Urteile und Entscheidungen der Kanzlei - juristische Fachbeiträge

  • Zulässige Verdachtsberichterstattung über Umweltstraftat - LG Frankenthal (Pfalz) Urt. v. 23.1.2024 – 6 O 289/23 - AfP 2024, 364 (Heft 04)
  • Anspruch auf Zustimmung zur Entfernung eines Links zu Suchergebnissen gegenüber Presseverlagen
    LG München I Urt. v. 6.6.2024 – 26 O 12795/23 - AfP 2024, 450 (Heft 05)
  • Zulässige Verdachtsberichterstattung über Straftat - OLG Zweibrücken Beschl. v. 26.10.2023 – 4 W 23/23 - Vorinstanz: LG Kaiserslautern Beschl. v. 11.8.2023 – 2 O 504/23 - AfP 2023, 449 - AfP 2024, 62 (Heft 01)
  • Kein Ordnungsgeld wegen fehlender Parteizustellung in Presserechtsfall - AfP 2024, 360 (Heft 04)
  • Zulässige Äußerung einer Rechtsauffassung eines Journalisten über mögliche Straftat - AfP 2024, 439 (Heft 05) - OLG Zweibrücken Beschl. v. 22.4.2024 – 4 U 12/24 - Vorinstanz: LG Frankenthal Urt. v. 23.1.2024 – 6 O 289/23
  • Zulässige Berichterstattung über nicht rechtskräftige Verurteilung eines Straftäters - LG Kaiserslautern Beschl. v. 11.8.2023 – 2 O 504/23 - AfP 2023, 449 (Heft 05)
  • zum Unterlassungsanspruch bei Autocomplete-Suchvorschlag Google-Suche - OLG Frankfurt Urt. v. 20.4.2023 – 16 U 10/23 - AfP 2023, 253 (Heft 03)
  • BGH: Prüfpflicht einer Hotelbewertung bei Rüge fehlenden Gästekontakts m. Anm. GULDEN in Multimedia und Recht MMR 2022, S. 947 ff.
  • BGH: Auslistungsanspruch gegen den Verantwortlichen eines Internetsuchdienstes (Google) nach Art. 17 DSGVO m. Anm. GULDEN in ZD Zeitschrift für Datenschutz  8/2022
  • Ansprüche kommunaler Vertreter gegenüber Hatespeech - Aufsatz von Karsten Gulden und Robert Schlieker in AfP Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 2022, 208 - Der Aufsatz wurde zudem vom Deutschen Bundestag in die Neuerwerbungsliste aufgenommen (September 2022)
  • Bundesgerichtshof (BGH) zu Bewertungsportalen: Ungleichbehandlung von Portalnutzern auf Jameda - Ärztebewertung V mAnm Gulden in ZD Zeitschrift für Datenschutz 4/2022 S. 225.
  • OLG Hamm: Nennung des Namens einer Mitarbeiterin bei Online-Bewertung eines Unternehmens m. Anm. GULDEN in ZD Zeitschrift für Datenschutz 1/2022 -Rezension/Meinungsfreiheit-
  • LG Essen: Keine Namenslöschung in Unternehmensbewertung m. Anm. GULDEN in ZD Zeitschrift für Datenschutz 3/2021 - Local Listing -
  • Auskunft über Bestandsdaten zur Anspruchsdurchsetzung wegen rechtswidriger Inhalte LG Schweinfurt vom 29.06.2021 - 14 O 782/20 in AfP Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 2021, 461 - erstritten und mitgeteilt von RA Karsten Gulden, Mainz
  • Beeinträchtigung des Resozialisierungsinteresses durch identifizierende Berichterstattung LG Köln vom 24.06.2020 - 28 O 388/19 in AfP Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 2021, 87 erstritten und mitgeteilt von RA Karsten Gulden, Mainz
  • Gefahr für das Persönlichkeitsrecht durch mediale Hetzjagd? Aufsatz von Karsten Gulden, Tjorven Dausend in Multimedia und Recht MMR 2017, 723.
  • We’re going to Ibiza – oder: Durften „Spiegel“ und „ Süddeutsche“ das ihnen zugespielte „Strache-Video“ veröffentlichen? - Juristische Aufsätze (Ausg. 89)tv diskurs
  • Anmerkung zu Unterlassungsansprüchen bei Verletzungen über Internetanschluss von Rechtsanwalt Karsten Gulden in MR-Int 2010, 32-33
  • Jude und Antisemit Beleidigungen im Strafrecht? Zitierung in "Die Semantik und Pragmatik pejorativer Personenbezeichnungen" Björn Technau · 2018   

Karsten Gulden auf YouTube

Neben der Beratung und Vertretung seiner Mandanten ist Karsten Gulden auch auf dem kanzleieigenen YouTube Kanal aktiv. Daneben verfasst er gerne Blogartikel zu aktuellen medienrechtlichen Themen. Im Auftrag eines großen Verbandes aus der Finanzbranche verfasst er juristische Beiträge zum medienrechtlichen Themen.

Karsten Gulden in der Presse und den Medien

Karsten Gulden ist regelmäßig Interview-Partner für TV, Radio, Print- und Onlinemedien oder wird dort zu medien- und persönlichkeitsrechtlichen Thematiken zitiert. Auszug der Medien:

Online & Print - Allgemeine Zeitung, Vice, Beta Buzz (T-Online), Bild, CHIP, Computer Bild, Der Westen, dpa, Finanztest, FOCUS, FAZ, golem.de, heise online, iRights.info, MacTechNews, MEEDIA, PC Welt, RP Online, Spiegel Online, Stern, Stiftung Warentest, tarnkappe.info, ZDNET, ZEIT

Radio - hr, Hamburg Zwei, RPR1., SWR

TV - ARD, n-tv, RTL, ZDF

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Mediation DeutscherAnwaltVerein (DAV)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV
  • Deutscher Anwaltverein
  • I.D.I. - Interessenverband Deutsches Internet e.V.
  • Rechtsanwaltskammer Koblenz
  • Rheinhessischer Anwaltsverein

Wie ich das Internet sehe?

Ich sehe das Internet als einen eigenständigen Lebensraum an, der reguliert werden muss, damit die Menschen nachhaltig von den Möglichkeiten des Internets profitieren und nicht zum Spielball von wenigen Digitalgiganten werden. Wie in allen Lebensräumen, muss es auch hier Regeln geben, die ein friedliches Miteinander gewährleisten und das Wohl der Allgemeinheit in den Mittelpunkt stellen. Dieses Regeln, die für alle Menschen gelten sollten, können nicht von Konzernen aufgestellt werden, weil Konzerne ausschließlich profitorientiert handeln, nicht gemeinwohlorientiert.   

Schließlich soll das Internet den Menschen und der Allgemeinheit dienen und nicht umgekehrt. Die Gesetze aller Länder sollen mehr Gewicht haben als die Nutzerrichtlinien von Facebook, Google und Amazon.

Soziale Netzwerke sollen nicht zu einem Albtraum für die Menschheit mutieren.

Schon heute verkauft Facebook Nutzerdaten an alle, die bereit sind, dafür Geld zu zahlen. Amazon sperrt Konten, an denen Existenzen hängen - von jetzt auf gleich. Google filtert die Informationen der Welt.

So können Unternehmen eigenständige Profile von Menschen entwickeln. Die Unternehmen entscheiden dann, ob der Mensch reich, schön, klug, vertrauenswürdig oder gesund ist. 

Die Unternehmen schaffen eigene Internetpersönlichkeiten und bestimmen mehr und mehr die öffentliche Figur von Personen und Marken. So verlieren die Menschen ihre Privatsphäre und auch ihre eigene Öffentlichkeit.

Wir sollten Vorsorge treffen, dass das Internet tatsächlich zu einem echten Medium wird. Das ist es aktuell nämlich nicht, auch wenn Gesetzgeber und Rechtsprechung so tun, als sei dies der Fall.

Ich möchte durch meine Arbeit als Rechtsanwalt und Mediator dazu beitragen, dass das Internet in der Zukunft den Menschen dienen soll und nicht den Digitalgiganten wie Google, Facebook und Amazon. Das ist mein Antrieb und meine Verpflichtung zugleich.
 

Private Interessen und Mitgliedschaften

Familie, draußen sein, Meditation, Klettern, Yoga, Erich Fromm, Ghandi, Buddha, Zen-Buddhismus, VW-Bus-Reisen

Mitglied im Deutschen Alpenverein Sektion Mainz

Mitglied im BUND Rheinhessen / Mainz-Bingen / Rheinland-Pfalz

Weitere Eindrücke von mir gibt es unter karstenguldenmedienanwalt auf Instagram

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