Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator Karsten Gulden, LL.M.
Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte
Werdegang des Medienanwalts
stetige Spezialisierung im Presse- und Medienrecht
Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht
Rechtsanwalt für Presserecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. ist Mitinhaber der Mainzer Medienrechtskanzlei gulden röttger rechtsanwälte und seit 2009 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Spezialisierung: Presserecht. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und seinem Referendariat u.a. in der Europaabteilung der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz in Berlin sowie in der Staatskanzlei zu Mainz (Ressort Europa und Medien), sowie in Auschüssen des Bundesrates und des Bundestages in Berlin hat er 2005 den Master of Laws (LL.M.) Medienrecht am Mainzer Medieninstitut erfolgreich abgeschlossen. Dort lernte er Tobias Röttger kennen, mit dem er im gleichen Jahr die Kanzlei GGR Rechtsanwälte (heute - gulden röttger rechtsanwälte) gründete. Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist zudem Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM (Freiweillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter - als Mitglied des NetzDG-Prüfausschusses arbeitet er an Prüfverfahren für die großen Plattformbetreiber wie Google und Meta mit), stellv. Vorsitzender im Fachanwalts-Vorprüfungsausschusses für Urheber- und Medienrecht der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern sowie Wahlfachprüfer für Medienrecht beim Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz.
Seit nunmehr 20 Jahren fokussiert sich Rechtsanwalt Karsten Gulden auf das Recht der Neuen Medien und das Presserecht und berät und vertritt zwei der renommiertesten Verlage Deutschlands dauerhaft in presse- und medienrechtlichen Fragen (quasi als externe Kanzlei für Presserecht und Medienrecht). Zudem ist er als Dozent für Presserecht und Medienrecht u.a. für den Verband der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland tätig.