Externe Presserechtskanzlei für Verlage und Medienhäuser
Wir begleiten Verlage, Redaktionen und Medienhäuser dauerhaft in allen Fragen des Presse- und Medienrechts. Als externe Presserechtskanzlei sind wir in den redaktionellen Alltag eingebunden, prüfen Beiträge vor der Veröffentlichung, unterstützen bei schwierigen Abwägungsentscheidungen und wehren unberechtigte Ansprüche konsequent ab.
Unsere Beratung ist auf die Arbeitsweise von Redaktionen zugeschnitten: persönlich, pragmatisch, verständlich und mit kurzen Kommunikationswegen. Kommt es zu einer Abmahnung, einer Gegendarstellungsforderung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage, vertreten wir unsere Mandanten bundesweit.

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator
Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator
Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.
Für wen wir tätig werden
Unsere Mandanten kommen nicht nur aus der Medienwelt.
Wir helfen:
Unternehmen
-Reputationsschutz
-Krisenkommunikation
-Unternehmenspersönlichkeitsrecht
-Produktdarstellungen
-True-Crime-Beiträge
-Investigative Recherchen
-Geschäftsführer & Vorstände
Schutz vor
-Verdachtsberichterstattung
-Wirtschaftsberichterstattung
-Compliance-Vorwürfen
-Ermittlungsberichten
Ärzte
- Medienberichte
- Klinikberichte
- Behandlungsfehler
- Bewertungen
- Fernsehreportagen
Privatpersonen
Wenn Sie plötzlich im Mittelpunkt medialer Aufmerksamkeit stehen, benötigen Sie sofort rechtliche Unterstützung.
Influencer & Creator
Wir beraten bei
- Persönlichkeitsrecht
- Bildrechten
- Gegendarstellungen
- Medienanfragen
- Presseberichten
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Unwahre Tatsachenbehauptungen können große Schäden anrichten. Wir sorgen dafür, dass dies verhindert wird oder zumindest nichst so bleibt.
Wer Unwahres behauptet, haftet.
Wir setzen Unterlassungs-, Löschungs-, Gegendarstellungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche konsequent durch.
Typische Fälle:
-falsche Medienberichte
-unwahre Vorwürfe
-falsche Google-Beiträge
-irreführende Online-Artikel
-Pressemitteilungen mit falschen Tatsachen
-Rufschädigung durch Wettbewerber
Recht am eigenen Bild
Ihr Bild wurde ohne Einwilligung veröffentlicht?
Wir vertreten Mandanten bei
- Pressefotos
- Social Media
- TikTok
- YouTube
- Werbekampagnen
- KI-generierten Bildveröffentlichungen
Identifizierende Berichterstattung
Nicht jede Berichterstattung darf Namen, Fotos oder Unternehmen erkennbar zeigen.
Wir prüfen insbesondere
- Namensnennung
- Fotoveröffentlichungen
- Firmenbezeichnungen
- Produktabbildungen
- Videos
- Satellitenbilder
- Luftaufnahmen
Berichterstattung über Ermittlungsverfahren
Nicht jede Information aus Ermittlungsverfahren darf veröffentlicht werden.
Wir vertreten Betroffene bei
- Durchsuchungen
- Festnahmen
- staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
- Freisprüchen
- Einstellungen
- Strafbefehlen
Auch nach Einstellung eines Verfahrens bestehen unter Umständen Ansprüche auf nachträgliche Mitteilungen oder gegen das weitere Vorhalten belastender Berichte.
Google & digitale Reputation
Presse und Äußerungen finden heute vor allen Dingen Online statt und werden über Suchmaschinen und KI-Anwendungen in der Welt verbreitet.
Wir helfen bei
- Google-Suchergebnissen
- Online-Archiven
- Pressearchiven
- Löschungsansprüchen
- “Recht auf Vergessenwerden”
- Suchmaschinenoptimierung nach Rechtsverletzungen
Gegendarstellung
Nicht immer ist eine Unterlassung die richtige Lösung.
Wir beraten Sie zu
- Gegendarstellung
- Widerruf
- Berichtigung
- Nachträglichen Mitteilungen
- Richtigstellungen
Geldentschädigung
Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen können Geldentschädigungsansprüche begründen.
Dies gilt insbesondere bei
- schwerer Rufschädigung
- massiven Eingriffen in die Privatsphäre
- rechtswidriger Bildberichterstattung
- schwerwiegender Verdachtsberichterstattung
Presserecht-Fälle aus unserer Kanzlei
gerichtlich und außergerichtlich
Wir sind seit vielen Jahren im Presserecht aktiv und kennen beide Seiten: Die Verlage, da wir dauerhaft einen der größten Verlage Deutschlands beraten und vertreten. Und die von der Berichterstattung Betroffenen, die wir ebenfalls vertreten. Weder die Verlage, noch die Personen, über die berichtet wird, wollen, dass Rechte verletzt werden. Wir helfen beiden Seiten.
gerichtliche Fälle:
- einstweilige Verfügung gegen Verlage wegen Berichterstattung ohne Einwilligung
- Klage gegen Verlage wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung
- Erstellung eidesstattlicher Versicherungen für Verlage
- Klage auf Zahlung von Geldentschädigung
- Abwehr einstweiliger Verfügungsanträge für Verlage
- Abwehr von Schadenersatzklagen für Verlage
- Abwehr von Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe
außergerichtliche Fälle:
- Abmahnung gegen Verlage wegen unzulässiger Verdachtsberichtertstattung
- Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung
- Erstellung von Abschlusserklärungen für Abgemahnte
- Abmahnung Verlag für Sexualstraftäter wegen dauerhafter Abbildung eines alten Fahndungsfotos
- Abmahnung Verlag wegen unwahrer Berichterstattung
- Abwehr von Abmahnungen gegen Verlage wegen Berichterstattung (Tatsachen-Meinungsäußerung)
- Durchsetzung von Gegendarstellung gegen Verlag
- Abwehr von Gegendarstellungsanliegen
- Trennung von Redaktion und Werbung
Unser Maßstab ist das geltende Recht. Auf Grundlage des geltenden Rechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten. Objektiv und wertfrei.
Verdachtsberichterstattung
Sie werden öffentlich mit einer Straftat oder einem Fehlverhalten in Verbindung gebracht?
Die rechtlichen Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung sind hoch. Bereits kleine journalistische Fehler können Unterlassungsansprüche begründen. Die Rechtsprechung verlangt insbesondere einen Mindestbestand an Beweistatsachen, eine sorgfältige Recherche und regelmäßig die vorherige Anhörung des Betroffenen. Wir helfen Ihnen! Kontaktieren Sie uns: [email protected]
Presseanfragen
Oft entscheidet bereits die Antwort auf eine Presseanfrage über den späteren Artikel.
Wir unterstützen Sie bei
- Presseanfragen
- investigativen Recherchen
- Fernsehproduktionen
- True-Crime-Formaten
- Dokumentationen
- Podcasts
Eine professionelle Reaktion verhindert häufig spätere Rechtsstreitigkeiten.
Unterlassungsverfügungen innerhalb weniger Stunden
Bei rechtswidrigen Veröffentlichungen bleibt häufig keine Zeit.
Wir beantragen kurzfristig einstweilige Verfügungen gegen
- Zeitungen
- Fernsehsender
- Online-Portale
- Blogs
- Influencer
- YouTube
- Social Media
Dabei verfügen wir über langjährige Erfahrung in presserechtlichen Eilverfahren.

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator
Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator
Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.
Ansprüche und Themen im Presserecht
tägliche Anwaltspraxis
Wir beschäftigen uns täglich mit presserechtlichen Themen, die immer wieder auftauchen, wenn wir Verlage beraten oder Betroffene vertreten. Hier eine kleine Auswahl, der "Klassiker":
- Verdachtsberichterstattung
- Verleumdung, Üble Nachrede, Beleidigung
- falsche Tatsachenbehauptungen
- Beseitigungsansprüche und Löschungsansprüche (auch ggb. Google, Internetseiten, Blogs & Foren)
- Unterlassungsansprüche
- Gegendarstellungsansprüche (Print, Rundfunk, Internet)
- Richtigstellungsansprüche
- Schadensersatzansprüche
- ggfls. "Schmerzensgeld" bzw. Geldentschädigungsansprüche
Wir verstehen uns als persönliche Berater für unsere Mandanten, die Ruhe reinbringen und sich selbst zurücknehmen. Die Deeskalation ist das Ziel. Wir wollen Frieden stiften und keinen Streit provozieren. Gegenseitiger Respekt und Achtung auch vor der Gegenseite sind elementare Grundsätze unseres Tuns.
In presserechtlichen Angelegenheiten soll es in den Augen der Mandanten meist schnell gehen, um Imageschäden und Umsatzverluste zu verhindern. Das ist nicht immer der beste Weg. Wenn wir nach der persönlichen und individuellen Überprüfung des Einzelfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die Anwendung der klassischen Rechtsmittel angebracht ist, so wenden wir diese an. Wir kennen aber auch andere Wege, um an das gewünschte Ziel zu kommen, die oft auch effektiver und nachhaltiger sind.
Alternative zu gerichtlichen Verfahren - Alternative Dispute Resolution (ADR)
Als ausgebildeter Mediator und staatlich anerkannte Gütestelle ist Karsten Gulden in der Lage, alternative Streitbeilegungsmethoden zum staatlichen gerichtlichen Verfahren einzusetzen - wie auch die Durchführung einer Mediation, wenn dies zielführend ist. Sprechen Sie ihn gerne hierauf an. Er wird Ihnen zuhören und Hilfe anbieten.