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Mahnbescheid Frommer Legal
Hilfe vom Rechtsanwalt

Veröffentlicht am

Mahnbescheid durch Frommer Legal

Frommer Legal beantragen vermehrt Mahnbescheide gegen abgemahnte Anschlussinhaber, die trotz Androhung einer Klage keine Zahlungen leisten. Der Mahnbescheid hemmt den Eintritt der Verjährung und setzt die Abgemahnten zusätzlich unter Druck. Zudem ist er schnell und kostengünstig zu erlangen. Aus diesen Gründen beantragt Frommer Legal Mahnbescheide gegen Nichtzahler.

Frommer Legal Mahnbescheid bekommen?

Sie haben einen Mahnbescheid von Frommer Legal bekommen? Keine Panik! Der Mahnbescheid ist das Ergebnis eines automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens. Es findet keine Prüfung statt, ob der Abgemahnte für den Filesharing-Verstoß auch verantwortlich ist.

Der Mahnbescheid wird erlassen, weil Frommer Legal den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt hat - allein deswegen. Die Abgemahnten bekommen den Mahnbescheid förmlich durch die Post zugestellt.

Nach der Zustellung des Mahnbescheids haben die Abgemahnten zwei Wochen lang Zeit, die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Wir raten dazu an, Widerspruch einzulegen, um die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verhindern.

Geschieht zwei Wochen nach der Zustellung nichts, kann Frommer Legal den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann Frommer Legal die Zwangsvollstreckung gegen den Abgemahnten betreiben. Hierzu wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, der dann beim Abgemahnten klingelt. Soweit muss es nicht kommen. Wir verhindern dies für Sie!

Diese Briefe erhalten Sie in der Regel vor dem eigentlichen Mahnbescheid: 

1. Brief 

Illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten unserer Mandantschaft - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung

2. Brief

Illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten unserer Mandantschaft - Vorbereitung Klageverfahren

Frommer Legal Mahnbescheid Vergleich

Auch nach Erhalt eines Mahnbescheids können wir für unsere Mandanten einen Vergleich mit der Kanzlei Frommer Legal abschließen. Dies wird insbesondere in den Fällen praktiziert, in denen der unterstellte Verstoß tatsächlich begangen wurde und keine guten Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Der Abschluss eines Vergleichs nach Erhalt eines Mahnbescheids dient also dazu, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Waldorf Frommer Mahnbescheid 2013

Frommer Legal hat auch im Jahr 2013 viele Mahnbescheide beantragt, die auch erlassen wurden, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen. Abgemahnte, die Widerspruch gegen die Mahnbescheide im Jahr 2013 eingelegt haben, wurden in vielen Fällen verklagt. Spätestens im Falle einer Klage sollten sich die Abgemahnten anwaltlich vertreten lassen um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Auch im Jahr 2014 werden wieder vermehrt Mahnbescheide von Frommer Legal beantragt, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen und die Abgemahnten zur Zahlung zu bewegen. 

Frommer Legal gerichtlicher Mahnbescheid Coburg

Der Großteil der Mahnbescheide der Kanzlei Frommer Legal dürfte vom Amtsgericht Coburg ausgestellt worden sein. Das Amtsgericht Coburg ist das zuständige Mahngericht für alle Mahnsachen in Bayern, in der auch die Kanzlei Frommer Legal ihren Sitz hat. Abgemahnte aus Bayern unterliegen unserer Erfahrung nach auch dem höchsten Prozessrisiko.

MANHBESCHEID

Antragsteller:

Sony Music Entertainment Germany GmbH
Neumarkter Straße 28
81673 München

gesetzlich vertreten durch:
Geschäftsführer
Edgar Berger

Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwälte
Frommer Legal Rechtsanwälte
Beethovenstr. 12
80336 München

Hier sehen Sie ein Beispiel für einen alten Mahnbescheid von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Übersicht der Mahngerichte in Deutschland

Eine Übersicht der Mahngerichte in Deutschland finden Sie hier:

Diese Tabelle bildet die zentralen Mahngerichte der Bundesländer ab. Einige Bundesländer betreiben länderübergreifend gemeinsame Mahngerichte.

Baden-Württemberg
beim AmtsgerichtStuttgart
Bayern
beim AmtsgerichtCoburg
Berlin
beim AmtsgerichtWedding
Brandenburg
beim AmtsgerichtWedding
Bremen
beim AmtsgerichtBremen
Hamburg
beim AmtsgerichtHamburg
Hessen
beim AmtsgerichtHünfeld
Mecklenburg-Vorpommern
beim AmtsgerichtHamburg
Niedersachsen
beim AmtsgerichtUelzen
Nordrhein-Westfalen
OLG-Bezirk Köln: beim AmtsgerichttEuskirchen
Im Übrigen: beim AmtsgerichtHagen
Rheinland-Pfalz
beim AmtsgerichtMayen
Saarland
beim AmtsgerichtMayen
Sachsen
beim AmtsgerichtAschersleben
Sachsen-Anhalt
beim AmtsgerichtAschersleben
Schleswig-Holstein
beim AmtsgerichtSchleswig
Thüringen
beim AmtsgerichtAschersleben
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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