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YouNow: Eltern aufgepasst - die digitale Gefahr aus dem Kinder- und Klassenzimmer
(Datenschutz / Urheberrecht / Persönlichkeitsrecht)

Veröffentlicht am

YouNow (younow.com), der neue Stern am Social Media Firmament mit diversen Nebenwirkungen - bei falscher Anwendung. Dschungelcamp, Berlin Tag und Nacht - scripted reality war gestern. Die Jugendlichen setzen im Bereich Social Media die Trends von morgen. Die jungen Leute verlassen aktuell scharenweise Facebook. Man will nicht dort sein, wo sich die Eltern aufhalten. Es hat Jahre gedauert, aber jetzt sind die „Alten“ auf einmal alle in Facebook. Sie entdecken nun auch noch Instagram und Snapchat. Etwas Neues muss für die Kinder und Jugendlichen her. Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass der nächste Trend bei den jungen Leuten YouNow ist.

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
tobias.roettger@ggr-law.LÖSCHEN.com

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Was ist YouNow

YouNow ist eine Onlineplattform, auf der man sich im Livestream den Zuschauern präsentieren und mit diesen über den angebunden Livechat kommunizieren kann. In der Regel stellen die Zuschauer Fragen und der „YOUNOWer“ beantwortet diese. Nix scripted reality. Das ist wirklich live und genau das macht den Reiz aus. Die aktuell auf YouNow angesagten Themen werden als Hash-Tag (#) unter den TRENDING TAGS aufgeführt. Dies sind in Deutschland bspw. #deutsch, #deutsch-girl, #deutsch-boy, #schule, etc.. Unter TRENDING PEOPLE werden die beliebtesten YOUNOWer genannt.

YouNow - das kann jeder

So schön die neue YouNow-Welt ist, birgt diese gerade für unbedarfte Kinder und Jugendliche immense Gefahren. Laut den Nutzungsbedingungen ist YouNow nicht für Personen unter 13 Jahren gedacht. Jugendliche unter 18 dürfen nur mit dem Einverständnis ihrer Eltern teilnehmen. Schön in der Theorie - überprüft wird dies von YouNow nicht. Dementsprechend findet man dort auch einige sehr, sehr junge Nutzer.

Man benötigt lediglich einen Facebook-, Twitter- oder Google Account, Webcam oder Smartphone und eine Internetverbindung - heutzutage in fast allen Haushalten Standard. Die Einrichtung des Accounts ist ein Kinderspiel und bedarf keiner komplizierten Einstellungen. Direkt nach der Anmeldung kann man loslegen - einfach auf den grünen Button GO LIVE drücken.

Du bist heiß, wenn du viel gibst preis - Gefahren auf YouNow

Will man zu den TRENDING PEOPLE gehören, muss man ordentlich Likes von seinen Zuschauern sammeln. Umso mehr man von sich preis gibt, desto mehr Likes generiert man. Gerade sehr junge unbedarfte Leute lassen sich sehr schnell dazu hinreißen, sehr private Details von sich mitzuteilen, die niemanden da draußen was angehen. Auch bei YouNow sind nicht nur Gutmenschen unterwegs.

Vorsicht mit deinen privaten Daten auf YouNow

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter zu der Datenproblematik auf YouNow:

„Man ist live on air. Was man dort von sich preisgibt, ist draußen in der Welt und kann nicht mehr zurückgenommen werden. Ich habe nur fünf Minuten einem Livestream eines jungen Mädchens zugeschaut und unheimlich viele private Details erfahren. Innerhalb dieser kurzen Zeit hat sie ihren vollständigen Namen, ihren Heimatort, ihre Schule, ihr Alter, wo sie in ihrer Freizeit abhängt, ob sie ein Haustier hat und wie groß sie ist, mitgeteilt. In einem anderen Livestream hat ein jüngeres Kind auf Nachfrage sogar mitgeteilt, dass sie gerade alleine zu Hause sei. Für Pädophile und Cybermobber ist YouNow der perfekte Ort, um sich ihre Opfer zu suchen. Die Kinder und Jugendlichen sind sich häufig gar nicht bewusst, wie angreifbar sie sich machen, wenn solche intimen Details offenbart werden. Hier ist Aufklärung notwendig. Ich bin froh, dass YouTuber wie LeFloid auf dieses Problem aufmerksam machen. In der Regel haben die Idole der Jugendlichen einen höheren Einfluss auf diese, als Eltern und Lehrer. Trotzdem sind auch die Eltern und Schulen gefordert.“

Persönlichkeitsrechtsverletzungen über YouNow

Es wird nicht nur aus dem Kinder- oder Wohnzimmer gestreamt, sondern auch live aus der Schulklasse, mitten aus dem Unterricht. Der „Live-Event“ Schulklasse kann ernste Folgen für die YOUNOWer haben.  

Röttger warnt weiter vor der sorglosen Nutzung von YouNow in der Schule und der Öffentlichkeit:

„Einige Livestreams wurden direkt aus der Klasse - während des laufenden Unterrichts - gesendet. Im Livestream war nicht nur der YOUNOWer, sondern auch noch andere Klassenkameraden zu sehen. An dem Vortrag des Lehrers nahm man auch teil. Wissen die Klassenkameraden nichts davon, dass sie gerade gefilmt und live im Internet verbreitet werden, stellt dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, sofern diese damit nicht einverstanden sind. Dies ist ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Man sollte, egal in welcher Situation, nie ungefragt andere Personen über YouNow streamen. Auch der Lehrer kann gegen einen solchen Livestream juristisch vorgehen. Das Recht am gesprochen Wort wird hierdurch verletzt und dies kann ebenfalls in einer Abmahnung enden. Von anderen schulischen Disziplinarmaßnahmen ganz zu schweigen.“

Wenn die GEMA anklopft - YouNow und Urheberrecht

Auch von anderer Seite droht bei unvorsichtigem Umgang mit YouNow Ungemach.

Fachanwalt Karsten Gulden, LL.M. zu der Frage, ob es unproblematisch ist, während eines Livestreams im Hintergrund Musik laufen zu lassen:

„All diejenigen, die Musik im Hintergrund laufen lassen, müssen sich bewusst sein, dass sie sehr wahrscheinlich GEMA Gebühren leisten müssen, wenn die Musik von GEMA-Künstler stammt. Das ist in den meisten deutschen Streams der Fall.  Hintergrundmusik, die öffentlich über das Internet gestreamt wird, ist vergütungspflichtig. Es ändert auch nichts daran, dass man dies als Privatperson macht und keine Umsätze mit YouNow erzielt. Die Nutzung von GEMA-Repertoires - das ist der Großteil der Charts-Musik - muss bei der GEMA angemeldet werden. Das kann teuer werden.“    

Fazit:

YouNow ist eine tolle und leicht bedienbare neue soziale Kommunikationsform, die in den nächsten Monaten / Jahren, ähnlich wie Facebook, YouTube, Instagram, Twitter, etc., in aller Munde sein wird. Vielleicht wird es sogar eine neues Standard-Social-Media. Alles was beliebt ist, wird auch gerne missbraucht. Es ist zwingend notwendig, dass gerade die jugendlichen Nutzer über die oben angesprochenen Gefahren aufgeklärt werden, damit der YouNow Genuss nicht ein plötzliches böses Ende nimmt. Ich weiß, Aufklärung ist uncool, daher bin ich sehr froh, dass YouTube Künstler wie LeFloid und Simon Unge, die gerade bei den jungen Nutzern ein hohes Ansehen haben, sich des Themas Aufklärung angenommen haben. In einer Zeit, in der fast im Monatstakt die nächste bahnbrechende Social-Media-Sensation geboren wird, muss man auch die Eltern und Lehrer in die Pflicht nehmen. Um Aufklärungsarbeit bei ihren Kindern und Schülern leisten zu können, müssen sich diese frühzeitig mit den hippen Diensten auseinanderzusetzen und nicht erst dann, wenn diese die Ü30 Generation erreicht haben. Denn dann sind die Kinder schon wieder weitergezogen.

An alle YouNow User können wir nur appellieren, gebt für ein paar Likes nicht eure privaten Daten preis, verwendet am besten keine Hintergrundmusik und achtet darauf, dass keine anderen Personen ungewollt in eurem Livestream auftauchen - You(K)now !?

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Wer darf Kinderbilder im Internet und auf Facebook veröffentlichen?
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Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

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+49-6131-240950

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