Streitbeilegungsantrag
Das Güteverfahren beginnt mit dem Streitbeilegungsantrag.
Streitbeilegungsantrag Download
Hier geht es direkt zum Download des Streitbeilegungsantrag
Was ist der Streitbeilegungsantrag?
Der Streitbeilegungsantrag leitet das Güteverfahren förmlich ein. Hier muss der Antragsteller die notwendigen Angaben machen, damit die Streitschlichtung gestartet werden kann (Name, Adresse, Sachverhalt etc.). Der Antrag kann per Email, Fax oder Brief an die Gütetstelle übermittelt werden.
Wichtig: Der Antrag muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein, da sonst die Verjährung nicht gehemmt wird. Der Sachverhalt sollte daher so genau wie möglich beschrieben werden. Bei Zweifeln empfehlen wir, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Wichtig: Der Antrag darf nicht missbräuchlich gestellt werden. Das wäre der Fall, wenn der Antragsteller genau weiß, dass der Antragsgegner überhaupt kein Interesse an einer gütlichen Einigung hat.