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Medienstrafrecht

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Strafrecht im Internet

In der multimedialen Welt kommt es bedingt durch den technischen Fortschritt immer wieder zu neuen Grenzüberschreitungen, die strafbar sind, sich jedoch von der klassischen Straftat unterscheiden. Man spricht vom Internetstrafrecht, Computerstrafrecht oder Medienstrafrecht. Gemeint ist immer das Gleiche: Das Strafrecht im Internet.

Das spezielle Internetstrafrecht ist dabei als Querschnittsmaterie konzipiert, die nicht in einem eigenständigen Gesetzeswerk geregelt ist, sondern sich aus einer Vielzahl von Einzelnormen zusammensetzt, die verschiedene Rechtsgüter schützen. Hervorzuheben ist dabei insbesondere der Schutz der Urheberrechte, der Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz.

Strafrecht und Urheber

Verstöße gegen das Urhebergesetz können in vielen Fällen strafbar sein. So z.B., wenn urheberrechtlich geschütztes Material illegal über das Internet verbreitet wird. Dies kann strafrechtlich verfolgt werden, um den Urheber nicht nur zivilrechtlich zu schützen.

Strafrecht und Allgemeines Persönlichkeitsrecht im Internet

Im Internet kommt es immer wieder zu Beleidigungen, Verleumdungen oder üblen Nachreden, meist auf Foren oder sogenannten "Sozialen Netzwerken". Auch hierbei handelt es sich um Straftaten, die im Internet begangen werden und genauso verfolgt werden können wie auch in der realen Welt.

Strafrecht und Datenschutz

Datenschutzverletzungen sind strafbar. Gesetzlich verboten sind bspw. die Datenausspähung und Datenveränderung, die Computersabotage sowie der Computerbetrug. Daneben gibt es weitere Vorschriften, die eine Verletzung des Datenschutzes sanktionieren.

Weitere Straftaten im Internet

Im Zeitalter der Tauschbörsen und Peer to Peer Netzwerke (P2P) ist eine Verbreitung von Inhalten per Mausklick möglich. Dies gilt bspw. für die Verbreitung von Pornografie und Kinderpornografie oder Propagandamaterial. Ebenso strafbar ist die Nachstellung, das Stalking, die Anleitung oder der Aufruf zu Straftaten oder die Volksverhetzung.

Straftaten im Zusammenhang mit Internetdelikten sind aber auch auf staatlicher Seite möglich. Unzulässige Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen müssen nicht hingenommen werden.

Im Falle von Internetstraftaten ist stets ein schnelles Einschreiten geboten. Einerseits, um die relevanten Beweise zu sichern - meist per Screen-Shot - oder aber, um den Mandanten und Beschuldigten frühzeitig zu entlasten. Voreilige Äußerungen - insbesondere gegenüber der Polizei - sollten vermieden werden. Das übernehmen unsere Anwälte/In.


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