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Abverkaufsvereinbarung
Abverkaufs|vereinbarung

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Abverkaufsvereinbarung


Mit der Abverkaufsvereinbarung verhält es sich ähnlich wie mit den Abgrenzungsvereinbarungen oder Vorrechtsvereinbarungen. Im Rahmen einer marken- oder kennzeichenrechtlichen Auseinandersetzung kann es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, den Streit zu beenden und klare Regelungen über das künftige Vorgehen zu treffen.

In der Praxis geht es dabei oftmals um große Lagerbestände mit Markenwaren. In diesen Fällen kann der verletzte Markeninhaber durchaus ein Interesse daran haben, dass die restliche Markenware vom Markenverletzer verkauft wird, sofern es sich nicht um Plagiate handelt.

Weitere Verträge:

Markenlizenzen / Markenlizenzverträge
Abgrenzungs- / Vorrechtsvereinbarungen
Übertragungsverträge / Übertragung einer Marke

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