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Markenlizenzen / Markenlizenzverträge
Markenlizenzen|Markenlizenzverträge

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Markenlizenzen / Markenlizenzverträge


Markenlizenzverträge nehmen in der Welt der Marken eine überragende Rolle ein. Die Einräumung von Lizenzrechten per Vertrag ist bereits gesetzlich im Markengesetz in § 30 verankert. Der Markeninhaber kann seine Rechte ausschließlich, exklusiv, teilweise und ganz übertragen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Markenlizenzverträge obliegt dabei den Vertragspartnern. Die Vertragspartner eines Markenlizenzvertrages müssen sich im Vorfeld lediglich überlegen, was in der Markenlizenz inhaltlich geregelt werden soll.

Was oder welcher Teil der Marke soll lizenziert werden? Soll die Lizenz exklusiv an den Lizenznehmer erteilt werden? Darf der Lizenznehmer Unterlizenzen vergeben? Soll der Lizenznehmer des Markeninhabers ein eigenes Klagerecht erhalten? Auf welche Art und Weise darf der Lizenznehmer die Marke in optischer Hinsicht nutzen? Muss er die Marke in einer bestimmten Weise wiedergeben? Sind diese Fragen mit dem Markeninhaber geklärt, kann der Lizenzvertrag maßgeschneidert werden.

Die Digitalisierung der Medien fordert auch im Markenrecht die Schaffung neuer Verträge, die den technischen Entwicklungen gerecht werden, wie z.B. durch sog. Common-Law-Lizenzen nach Vorbild des us-amerikanischen Rechts.

Weitere Verträge:

Abgrenzungs- / Vorrechtsvereinbarungen
Abverkaufsvereinbarung
Übertragungsverträge / Übertragung einer Marke

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