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Arzt-Auskunft – Bewertungen für Ärzte
Persönlichkeitsrecht|FAQ

Veröffentlicht am

Arzt – Auskunft – Bewertungen für Ärzte: „Gold“, „Silber“ oder „Bronze“ und Schulnoten

Negative Bewertungen auf Arzt-Auskunft.de können für Ärzte zu direkten Umsatzeinbußen führen.

Das Portal „Arzt-Auskunft“, mit Sitz in Hamburg, gehört der „Stiftung Gesundheit“ an, einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts.

Auf diesem Portal besteht für Ärzte die Möglichkeit, sich eines kostenlosen Grundeintrags zu bedienen. Dieser Grundeintrag umfasst die Fachbezeichnung, die Praxisanschrift, die Telefon- und Faxnummer, die Internetadresse, die Sprechzeiten, Angaben zu Verkehrsverbindungen und den Grad der Barrierefreiheit der Praxis.

Darüber hinaus können sich Ärzte anhand von Diagnose – und Therapieschwerpunkten in die Kartei eintragen lassen. Dieser Service ist allerdings gebührenpflichtig. Pro Schwerpunkt wird ein monatlicher Beitrag in Höhe von 7,70 Euro bei Abbuchung und 8.30 Euro bei Rechnungsstellung berechnet /Stand 23.11.2015).

Auf dem Portal werden Medaillen in „Gold“, „Silber“ oder „Bronze“ an die angemeldeten Ärzte von dem Anbieter selbst vergeben. Dies erfolgt anhand von vier Bewertungskriterien; Patientenservice, Patientenzufriedenheit, Qualitätsmanagement sowie Medizinische Reputation. Je nachdem, was von dem Arzt eingetragen wird, fließt dies in die ausgearbeiteten Bewertungskriterien ein.
Darüber hinaus können auch Patienten Empfehlungen in Form von Schulnoten aussprechen. Es können folgende Punkte beurteilt werden: Organisation und Service, Erscheinungsbild, Personal, Arzt/Ärztin, Weiterempfehlen, Gesamt-Note.

Den Patienten steht es im Übrigen frei, zusätzlich noch eigene Hintergrundinformationen anzugeben, wie beispielsweise das Geschlecht, das Alter oder sogar den Ausbildungsgrad. Dies soll vermutlich als Orientierungshilfe für die Bewertung selbst dienen.

Negative Bewertung auf Arzt-Auskunft erhalten?

Ärzte, die eine negative Bewertung auf dem Portal Arzt-Auskunft erhalten haben, sollten von einem Fachanwalt (Urheber- und Medienrecht) prüfen lassen, ob es einen Rechtsanspruch auf eine Löschung oder Abänderung der Bewertung gibt. Besteht ein Anspruch auf eine Löschung oder Abänderung der Bewertung, setzen wir uns für unsere Mandanten unverzüglich mit dem Portal auseinander und setzen den Anspruch direkt durch. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn auch Sie von einer negativen Bewertung betroffen sind. Wir können Ihnen umgehend helfen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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