Was ist eine Beleidigung?
Was ist strafbar und was kann man dagegen tun?
Wir helfen Unternehmern und Politikern, die beleidigt wurden. Wir erklären auf dieser Seite, wie wir den Betroffenen helfen, ihre persönliche Ehre zu schützen. Außerdem erklären wir Ihnen wie Sie Anzeige erstatten und wie Sie sich gegen Beleidigungen zur Wehr setzen können.
Politikerbeleidigung 188 StGB
Schutz der Ehre von Politikern
Wer Politiker beleidigt, kann sich strafbar machen. Das gilt auch für Kommentare in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder andere Dienste.
So hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden, dass es für die Strafbarkeit von Beleidigungen gegen Politiker auf sozialen Medien nicht auf die Anzahl der Follower oder Freunde ankommt, sondern allein auf den Inhalt der Äußerung. Im Fall eines Mannes aus Kaiserslautern, der 2021 eine beleidigende Aussage ("Merkel im Ahrtal…daß sich die dumme Schlampe nicht schämt…") über Angela Merkel auf Facebook veröffentlichte, beurteilte das OLG die Tat als strafbar, obwohl sein Profil nur 417 Freunde hatte. Das Amtsgericht Kaiserslautern hatte den Mann bereits zuvor verurteilt, doch das Landgericht (LG) Kaiserslautern stellte das Verfahren später ein, da es die Reichweite als zu gering für eine Strafbarkeit ansah.
Wann ist § 188 StGB einschlägig?
Laut dem OLG ist für die Strafbarkeit bei Politikerbeleidigungen allein der Inhalt der Äußerung entscheidend, nicht die Verbreitungsart oder Reichweite. Das Gesetz wurde in diesem Sinne bewusst ausgelegt, um politischen Akteuren Schutz vor Online-Hetze zu bieten.
Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken (Urt. v. 30.09.2024, Az. 1 ORs 1 SRs 8/24).
Inhaltsverzeichnis
- 1 Politikerbeleidigung 188 StGB
- 2 Was können Politiker, Unternehmer und Behörden im Falle einer Beleidigung tun?
- 3 Wie wir helfen, wenn Sie beleidigt werden
- 4 Wann liegt eine Beleidigung vor?
- 5 Beispiele für eine Beleidigung
- 6 Beispiele keine Beleidigung
- 7 Beleidigung FAQ - häufig gestellte Fragen zur Beleidigung
Für Privatleute: Erste Anlaufstation "Onlinewache"
Sie haben als Privatperson das Gefühl beleidigt worden zu sein? Dann ist die erste Anlaufstation die Polizei. Hier können Sie eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten. Der Aufwand hält sich im digitalen Zeitalter in Grenzen, auch die Polizei hat digital aufgerüstet. Sogenannte Onlinewachen / Internetwachen der Landespolizeien bieten Bürgern die Möglichkeit direkt Strafanzeigen online zu erstatten. Der Gang zu einem Anwalt ist nur in schwerwiegenden Fällen anzuraten, wenn der gute Ruf auf dem Spiel steht oder die persönliche Ehre schwerwiegend verletzt wird. Bitte beachten Sie, dass wir nur Unternehmen sowie Personen und Gemeinschaften vertreten, die eine gesellschaftliche Aufgabe (bspw. Behörden oder Organisationen) oder soziale Funktion erfüllen.
Als Privatperson wenden Sie sich bitte direkt an die Onlinewachen für das jeweilige Bundesland in dem Sie wohnen:
Was können Politiker, Unternehmer und Behörden im Falle einer Beleidigung tun?
Liegt eine strafbare Beleidigung vor, können Politiker, Unternehmer und Behörden Strafanzeige erstatten.
Im Nächsten Schritt folgt die zivilrechtliche Verfolgung der Täter. Hierfür sind wir zuständig. Der Täter wird kontaktiert - mittels eines anwaltlichen Schreibens - mit dem Ziel, die Beleidigung künftig zu unterlassen und Schadensersatz zu zahlen (meist Anwaltskosten). Immer wichtiger werden dabei vermittelnde Gespräche und Streitschlichtungen, die nachhaltige Lösungen bieten, damit für die Zukunft Ruhe einkehrt und die Beteiligen wieder ein friedliches Miteinander haben.
Welche Variante gewählt werden sollte, muss im Einzelfall entschieden werden. Diese Entscheidung kann nach einem ausführlichen Gespräch mit den Mandanten getroffen werden.
Gut zu wissen:
Auch Unternehmen wie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Vereine und auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können beleidigt werden. Voraussetzung ist meist, dass sie eine anerkannte gesellschaftliche Aufgabe oder soziale Funktionen erfüllen. Aber auch eine Aktiengesellschaft muss es nicht hinnehmen, als "rechtsextremistischer Verein" betitelt zu werden. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall rechtlich eine Beleidigung vorliegt, ob die Äußerung strafbar ist und erklären Ihnen, was wir für Sie als Betroffene einer Beleidigung tun können.