Eine schlechte Bewertung verbreitet sich daher rasend schnell im gesamten Internet.
Einmal registriert kann man alles und jeden mit maximal 5 Sternen bewerten und auch einen freien Text über den Arzt, das Restaurant oder den Handwerker hinterlassen.
Die Missbrauchsgefahr ist auf GoLocal ebenso hoch wie auf anderen Bewertungsportalen. Viele Unternehmen und Dienstleister bewerten sich selbst, lassen sich gegen Entgelt bewerten oder versuchen, Konkurrenten mit schlechten Bewertungen zu schädigen.
Wurden Sie selbst in unzulässiger Weise bewertet?
Zunächst sollten Sie die Bewertung auf der Plattform selbst beanstanden. Dazu sollten Sie auf die vom Portal angebotenen Funktionen zurückgreifen.
Hilft dies nichts, sollten Sie GoLocal schriftlich unter Fristsetzung (14 Tage) erneut zur Löschung auffordern. Die richtige Anschrift dafür lautet:
GoLocal GmbH & Co. KG
Landsberger Straße 94
80339 München
Warum dies Sinn macht, wie es weiter geht und ab wann es lohnt, einen Anwalt zu konsultieren, erfahren Sie hier.
GoLocal haftet für die Inhalte, die auf dem Bewertungsportal abrufbar sind. Kommt es zu einer Rechtsverletzung bspw. durch Rufmord, durch eine Schmähkritik oder die Behauptung unwahrer Tatsachen, dann ist GoLocal spätestens mit der Kenntnisnahme des Verstoßes verpflichtet, die Bewertung zu löschen.
Dies weiß auch GoLocal, wie ein Blick auf deren Seite zeigt, auf der man das Impressum findet:
„…Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.“