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Google Bildersuche
Das Internet vergisst nie!

Veröffentlicht am

Von ihnen existieren peinliche Bilder die man über die Google Bildersuche schnell finden kann? Sie haben Angst das noch mehr Menschen diese peinlichen Bilder finden? Sie sehen sich durch die Bilder in ihren Rechten verletzt? Dann sind Sie bei uns richtig, wir helfen Ihnen die kompromittierenden Bilder aus der Google Suchergebnisliste zu entfernen.

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Unangenehme Treffer

Die Google Bildersuche kann unangenehme Treffer liefern. Das spüren vermehrt auch Promis. 2008 wurden heimlich gemachte Filmaufnahmen von Max Mosley durch ein britisches Boulevardblatt ins Internet gestellt. Dagegen klagte der ehemalige FIA-Präsident Max Mosley vor Gerichten diverser Staaten gegen Google. Ziel dieser Verfahren war die Löschung und das Herausfiltern von bestimmten Bildern aus der Google-Bildersuche. Entgegen des Vorwurfs der Zensur seitens Google, entschied ein französisches Gericht in erster Instanz zugunsten Max Mosleys. Das Hamburger Landgericht entschied, dass Google auf seiner deutschen Internetseite heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Max Mosley nicht mehr in den Suchergebnissen anzeigen darf.

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Fotos und Bilder aus der Google Bildersuche sind nicht automatisch kostenlos und lizenzfrei. Das bedeutet für den Nutzer, dass er diese nicht ungefährdet im Internet und in den Sozialen Medien veröffentlichen kann. Vor der Verwendung muss man nachforschen, wer der Rechteinhaber an dem Foto ist und zu welchen Lizenzbedingungen und Kosten eine Nutzung erlaubt ist.

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Wie verhält es sich mit der Haftung von Google für Suchergebnisse?

In Deutschland haftet Google grundsätzlich nicht für Suchergebnisse. Suchmaschinen führen eine Zusammenfassung aller Internetinhalte durch. Für mögliche Verletzung haftet deshalb in erster Linie die Person, die die angezeigten Inhalte online gestellt hat.

Im Einzelfall kann jedoch ein Einstehenmüssen von Google selbst angezeigt sein.

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchergebnis

Für den Fall, dass Suchergebnisse Persönlichkeitsrechtsverletzungen zum Gegenstand haben – wie im Fall Max Mosley durch Bilder bzw. im Fall Bettina Wulff durch die Autocomplete Funktion – sind Bedeutung und Sinn und Zweck von Suchmaschinen in eine Abwägung einzubeziehen; es hat insoweit eine umfassende Güter- und Interessenabwägung stattzufinden.

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Rechtslage in Deutschland

Das Landgericht Mönchengladbach hat beispielsweise entschieden, dass zu berücksichtigen sei, dass der Betrieb einer Suchmaschine nahezu unmöglich würde, wenn man entsprechende Unterlassungsansprüche bejahe. Außerdem wies das Landgericht auch darauf hin, dass Google nicht in der Lage sei, die eigentliche Rechtsverletzung abzustellen.

Im Fall von Max Mosley ist festzustellen, dass die Bilder gegen seinen Willen online gestellt wurden. Sie stellen zudem Eingriffe in seine Intimsphäre dar. Gleichwohl ist festzustellen, dass selbst für den Fall einer erfolgreichen Unterlassungsklage, die beanstandeten Bilder von Max Mosley im Internet präsent blieben. Ein zielgerichtetes Vorgehen gegen die Vielzahl von Personen, die die Fotos im Internet veröffentlicht haben, erscheint jedoch kaum praktikabel. Zudem unterstützen Suchmaschinen die virale Verbreitung von Inhalten im Internet, so dass von ihnen eine erhebliche Verstärkung der Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgehen kann.

Insoweit könnte der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht derart gravierend sein, dass das Interesse von Google an einem wirtschaftlich sinnvollen Betrieb der Internetsuchmaschine hinter dem Interesse Max Mosleys zurückzustehen hätte.

In diesem Fall käme eine Haftung von Google jedenfalls erst ab Kenntnis und nicht schon vorher in Betracht.

Fazit:

Wer sich durch die Google-Bildersuche in seinen Rechten verletzt sieht, sollte prüfen lassen, ob und wie eine Löschung der Suchmaschinentreffer durchgesetzt werden kann, um eine uferlose Verbreitung zu verhindern.

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Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

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